Exkursionsbetrieb

Bevor eine Besuchergruppe auf den Betrieb kommt, sind mehrere Punkte zu beachten. Damit man nichts vergisst, ist die Checkliste im Anhang (Seite 37) sehr nützlich.

7.1. Vorbereitende Tätigkeiten

1.) Grundlagen der Kommunikation

Sofern eine Website vorhanden ist, sollten die genaue Adresse des Betriebsstandortes und der Anfahrtsweg (Google Maps) dort ersichtlich sein. Vorab ist eine Prüfung sinnvoll, ob diverse Routenplaner und Navigationsgeräte die Besucher:innen auch zur richtigen Adresse schicken. Gegebenenfalls ist es notwendig, zusätzliche Hinweise für die richtige Anfahrt zu geben (z. B. Zufahrt über die XY-Straße).

Vor allem, wenn die Besucher:innen mit Reisebussen zum Betrieb kommen, muss vorher abgeklärt werden, ob dem Bus für die Anfahrt und etwaige Wendemanöver ausreichend Platz zur Verfügung steht (z. B. in schmalen Straßen). Bei manchen Straßen können/ dürfen nicht alle Busse einfahren, weil es z. B. Unterführungen mit Höhenbeschränkung gibt oder das erlaubte Fahrzeughöchstgewicht überschritten wird. Möglicherweise ist dann eine Anfahrt nur mit einem kleineren Bus möglich (Busunternehmen bieten in den meisten Fällen verschieden große Busse mit unterschiedlicher Anzahl an Sitzplätzen an).

Ein weiterer wichtiger Punkt für die Anfahrt und die Erreichbarkeit des Betriebes betrifft die öffentliche Verkehrsanbindung: Auch über die Möglichkeit einer Anreise mit Bahn, Bus usw. sollten die Besucher:innen vorab informiert werden. Auf mögliche Wartezeiten (z. B. vom Zug zum Bus) oder Wege, die zu Fuß zurückzulegen sind, ist unbedingt hinzuweisen. Bei einer eigenen Website bietet sich die Verlinkung zu einem Routenplaner öffentlicher Verkehrsunternehmen an, wie z. B. der ÖBB.

Tipp

Informieren Sie Interessent:innen auch darüber, ob die Anfahrt zum Betrieb ganzjährig mit allen Verkehrsmitteln möglich ist – möglicherweise ergibt sich dadurch eine zeitliche Einschränkung für Exkursionen!

Vielleicht besteht auch die Möglichkeit, den Betrieb auf der Website der Gemeinde zu präsentieren (v.a. interessant, wenn keine eigene Website vorhanden ist), darauf kann zumindest ein kurzes Angebots- und Produktportfolio vorgestellt und die Kontaktadressen angegeben werden.

Auch auf der LK&LFI Innovationsplattform „Mein Hof – Mein Weg“ (www.meinHof-meinWeg.at) gibt es die Möglichkeit, sich als Exkursionsbetrieb listen zu lassen.

Die Initiative „Afterwork am Bauernhof“ des ÖKL (www.afterwork-am-bauernhof.at) ist ebenfalls laufend auf der Suche nach spannenden Exkursionsbetrieben.

Auch eine Beschilderung zum Betrieb ist denkbar – beachten Sie hierbei jedoch, dass eventuell Genehmigungen erforderlich sein könnten (z. B. laut StVO) und informieren Sie sich deshalb diesbezüglich vorab!

2.) Geschäftliche Vereinbarungen und Kommunikation mit dem/der Veranstalter:in*

*Die Auflistungen verstehen sich als Anhaltspunkte, kein Anspruch auf Vollständigkeit. Eine schriftliche Terminbestätigung für die Exkursion ist empfehlenswert, in der auch die wichtigsten Informationen und Details zum Ablauf gegeben werden (z. B. Hinweis auf festes Schuhwerk, (maximale) Dauer, grober Ablauf usw.). Tipp: Führungen mit Kindern sollten nicht länger als eine Stunde dauern.

In der Buchungsbestätigung sollten die wichtigsten Eckdaten der Exkursion nochmal angeführt werden, wie etwa:

  • Termin, Uhrzeit, Dauer
  • Genaue Adresse und Hinweise zur Anfahrt
  • Angemeldete Teilnehmer:innenzahl und Kosten pro Teilnehmer:in, Informationen, was im Teilnehmer:innen-Beitrag inkludiert ist (Kostproben von Produkten usw.) Zahlungsmodalitäten

Weiters sollten Sie eventuelle Stornierungsbedingungen unbedingt niederschreiben und dem/der Veranstalter:in zur Verfügung stellen. Es muss bedacht werden, dass Stornierungen nicht nur von Seiten der Besucher:innen notwendig sein können, sondern auch von Seiten des Betriebes.

Informationen betreffend einer Stornierung können zum Beispiel sein:

  • Bis wann ist eine kostenfreie Stornierung möglich?
  • Werden bei kurzfristigen Stornierungen Gebühren einbehalten und falls ja, in welcher Höhe?
  • Welche Modalitäten gelten für den Fall einer kurzfristigen Stornierung seitens des Betriebes?

Ebenso können Exkursionen an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit angeboten werden (z. B. jeden Freitag um 15.00 Uhr). Diese müssen durchgeführt werden, unabhängig davon, wie viele Teilnehmer:innen tatsächlich da sind. Für diese Exkursionen sollten auch wichtige Hinweise (z. B. Schuhwerk, Nichtstattfinden bei Schlechtwetter usw.) auf der Website zur Verfügung stehen.

Ebenso kann der/die Veranstalter:in der Exkursion mit der Buchungsbestätigung über Hinweise bzw. Verhaltensregeln für die Teilnehmenden am Hof informiert werden:

  • Rauchverbot
  • Fütterungsverbot für Hof- und Nutztiere
  • Kein selbstständiges Entfernen von der Gruppe
  • Ausstattung der Betriebsgebäude: sind Treppen zu passieren, sind Geländer angebracht, ist die Führung auch mit Rollstuhl bzw. Kinderwagen möglich usw.
  • Mögliche Kontakte mit Allergenen: Pollen, Staub, Tierhaare usw.

3.) Informationen über den Betrieb

Grundsätzlich sollten grobe Informationen zum Betrieb im Vorhinein gegeben werden, dabei muss bedacht werden, was man preisgeben möchte. So könnten beispielsweise ein grober Betriebsspiegel sowie Informationen zu den angebauten Kulturen, der Fruchtfolge, den Tieren usw. vorab in einem Informationsblatt zusammengefasst und dem/ der Veranstalter:in zur Verfügung gestellt werden. Alle weiteren detaillierteren Informationen, welche Produkte hergestellt werden, der eigene Weg, usw. werden erst direkt bei der Exkursion besprochen (also die Informationen, die den Betrieb besonders machen und die für die Besucher:innen besonders interessant sind).

Tipp

Mehrere Drehbücher für den Exkursionsbetrieb sind sinnvoll: abhängig von Jahreszeit, Wetter und Besucher:innen. Trotz allem kann es bei Exkursionen immer wieder zu ungeplanten und unvorhergesehenen Situationen kommen, in denen Spontanität und Kreativität gefragt sind.

4.) Das Erscheinungsbild

Bevor die Besucher:innen auf den Hof kommen, sollte die Route, die am Betrieb passiert wird, selber durchgegangen werden. Hier sollte man auch gleich überlegen: Was kann den Exkursionsteilnehmer:innen bei einem Spaziergang über den Hof zugemutet werden (Strecke, Gatsch, Hitze, Überquerungen, ...), wie wirkt sich das zeitlich aus und was sehen die Besucher:innen entlang der Route?

Tipp

Versuchen Sie, Ihren eigenen Betrieb mit „fremden“ Augen zu betrachten: Was würde einer „betriebsfremden“ Person auffallen, wenn sie das erste Mal auf Ihren Betrieb kommt und sich umsieht?

Wichtig in diesem Zusammenhang ist vor allem, dass das Auftreten der Betriebsführer:innen und der Betrieb authentisch sind. Ein wichtiger Grundsatz ist, dass der Betrieb ein ordentliches Erscheinungsbild hat. Wenn gerade Arbeitsspitzen zu bewerkstelligen sind, kann schon einmal ein Arbeitsgerät am Hof herumstehen. Achtung: Herumliegende Gegenstände sehen nicht nur unordentlich aus, sie können für die Besuchenden auch gefährlich sein (siehe Kapitel Sicherheit). Auch die Kleidung soll angepasst sein – keiner wird erwarten, dass die Führung in Dirndl oder Lederhose durchgeführt wird, auf ein sauberes und ordentliches Auftreten sollte aber geachtet werden.

5.) Parkmöglichkeit und Treffpunkt

Wenn eine Exkursionsgruppe zu Besuch kommt, muss man sich Gedanken darüber machen, wo diese empfangen wird. In diesem Zusammenhang müssen Überlegungen angestellt werden, ob, wo und in welcher Anzahl Parkplätze zur Verfügung stehen – für Bus und/oder Auto. Bei Busreisen kann ein Platz ausreichen, an dem der Bus zum Ein- und Aussteigen halten kann. Sollten längere Wegzeiten bestehen, ist der/die Veranstalter:in vorab darüber zu informieren bzw. sind entsprechende Informationen auf der Website anzuführen.

Tipp

Machen Sie sich rechtzeitig Gedanken über Parkplätze für Gäste, vor allem dann, wenn keine öffentlichen Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Landwirtschaftliche Flächen können nicht einfach als Parkplatz genutzt werden – hier ist unbedingt vorher eine Beratung und Abklärung notwendig, ob dies zulässig ist (z. B. seitens der Raumordnung oder der AMA-Flächenprämien usw.).

Wenn der Treffpunkt für die Besucher:innen direkt im/am Hof ist, muss man sich bewusst sein, dass betriebsfremde Personen direkt, auch ohne Begleitung, den eigenen Betrieb betreten. Die Alternative wäre, den Treffpunkt für die Führung und die Begrüßung der Gäste vor dem Hof zu wählen, sodass erst alle gemeinsam mit der/dem Betriebsführer:in den Hof betreten.

Für die Begrüßung sollte man sich auch überlegen, ob diese unter freiem Himmel stattfinden soll oder in einem Seminarraum (wenn vorhanden), einer Halle oder zumindest unter einem Dach. Den Gästen sollte 20 es so angenehm wie möglich gemacht werden – auch bei Regen oder Hitze – ansonsten werden sie dem Gehörten wenig Aufmerksamkeit schenken und den Hof vielleicht in schlechter Erinnerung behalten. Nach dem Ankommen muss es die Möglichkeit für die Besucher:innen geben, eine Toilette in unmittelbarer Nähe aufsuchen zu können.

Grundsätzlich sollten die Besucher:innen bei der Begrüßung über den Ablauf der Führung, das richtige Verhalten und etwaige Gefahren aufgeklärt werden. Ein guter Einstieg für die Betriebsbesichtigung kann die Geschichte und Entwicklung des Betriebes sein. Wird dieser Part nur kurz mündlich kommuniziert, ist das direkt im Stehen am Treffpunkt möglich. Wenn es dazu Foto- und/oder Filmmaterial gibt und der Betrieb ausführlicher dargestellt werden soll, sollte über Sitzmöglichkeiten für die Gäste nachgedacht werden. Das hängt natürlich auch davon ab, für welche Zielgruppen die Exkursionen angeboten werden – für Kinder und ältere Menschen müssen auf jeden Fall zumindest ein paar Sitzplätze zur Verfügung stehen. Je nach Witterung würde sich bei einer längeren Betriebsvorstellung bereits zu Beginn eine kleine Stärkung für die Gäste in Form von Getränken anbieten.

Wenn es möglich ist, können betriebsspezifische Informationen am Ort des Geschehens präsentiert werden. Wird z. B. über den Tierbestand erzählt, ist es sinnvoll, dafür mit den Gästen in den Stall bzw. zur Weide zu gehen. Hier sind Hygieneaspekte zu beachten (z. B. in Verarbeitungsräumen). Die Gäste sollten nach jedem Programmpunkt die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen.

Tipp

Moderationskarten mit dem Ablauf und ein paar Stichworten helfen, den roten Faden nicht zu verlieren.

Das Ende der Führung sollte die Teilnehmer:innen wieder zum Ausgangspunkt zurückbringen. Hier können noch nicht beantwortete Fragen gestellt werden und ein weiterer Austausch kann stattfinden.

Tipp

Möchten Sie den Exkursionsteilnehmer:innen Speisen und/oder Getränke anbieten, lassen Sie sich vorab unbedingt beraten, ob Sie das auch dürfen – eine Gewerbeberechtigung kann notwendig sein! Die Verabreichung von Speisen und Getränken ist außerhalb des Gastgewerbes nur erlaubt im Rahmen von:

  • Buschenschank (am Ort der Erzeugung = Betriebsstätte)
  • Privatzimmervermietung (Urlaub am Bauernhof)
  • Nebengewerbe „Almbuffet“

6.) Abschluss und Abschied

Wenn es einen Hofladen am Betrieb gibt, sollten die Besucher:innen am Ende der Führung die Möglichkeit haben, dort einzukaufen. Dafür ist es unerlässlich, vorab das Sortiment zu kontrollieren und sich zu vergewissern, dass die angebotenen Produkte in ausreichender Menge vorhanden sind. Es können auch Kostproben vorbereitet werden, damit sich die Besucher:innen direkt von der Qualität der Produkte überzeugen können.

Weiters müssen Informationsmaterialien und Folder (wenn vorhanden) in ausreichender Anzahl verfügbar sein – zumindest ein Stück für jeden Gast. Manche Besucher:innen möchten sich Informationsmaterial mitnehmen, um es im Freundes- und Bekanntenkreis weiterzugeben.

Auch bei den Fachabteilungen der Landwirtschaftskammern, der Agrarmarkt Austria oder einzelnen Fachverbänden können Sie Infomaterial anfordern.

Wenn Sie die Besucher:innen besonders aufmerksam verabschieden wollen, können Sie jedem/jeder eine kostenlose Produktprobe zur Verfügung stellen. Achten Sie auf geeignete Produkte, je nach Außentemperatur. Die Gäste werden sich über die kleine Aufmerksamkeit freuen und man kann damit Gusto auf mehr machen.

7.2. Sicherheitsaspekte

Der Bauernhof ist Lernort, Ort für viele unbeschwerte, fröhliche Stunden, kann aber auch gefährlich werden. Es gibt Neues und Interessantes zu erkunden. Vor allem bei Kindern sind kleinere Blessuren beim Spielen und Herumtoben manchmal nicht zu vermeiden, schwere Unfälle mit landwirtschaftlichen Geräten oder Abstürze in Gruben dürfen aber nicht passieren. Dazu einige Tipps der SVS-Sicherheitsberatung, die vor allem in Hinblick auf die Sicherheit von Kindern erarbeitet wurden, aber natürlich für Personen jeden Alters gelten:

Baulichkeiten

Sturz und Fall sind in der Landwirtschaft nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch bei Kindern eine häufige Unfallursache. Sicherheitseinrichtungen, wie sie für Erwachsene zum Teil vorgeschrieben sind, sollten daher gerade für Kinder, Menschen mit Behinderungen und Senior:innen nicht fehlen. Alle Leitern, Stiegen und Bodenränder müssen gesichert werden (z. B. Einhängebrett, Treppenschutztür, kindersichere Geländer). Auch der Einsatz geeigneter rutschhemmender Bodenbeläge und die Vermeidung von Stolperstellen – wie Türstaffel, Schwellen, kleine Stufen – helfen Sturzunfälle zu vermeiden. Ist die bauliche Anpassung nicht möglich, so kann die Kennzeichnung der Stolperstellen mit Signalfarben (z. B. gelb/ schwarz oder rot/weiß) als Präventionsmaßnahme leicht umgesetzt werden. Falls Sie ein Exkursionsangebot für Kinder anbieten, empfehlen wir Ihnen die Unterlagen zu Schule am Bauernhof.

Gänge und Verkehrswege (z. B. Gang zur Toilette) sind nicht als Abstellflächen zu missbrauchen und in ihrer gesamten Breite frei zu halten und gut auszuleuchten. Die Beleuchtung der einzelnen Räume soll so gestaltet werden, dass sie an den Ein- und Ausgängen ausgeschaltet werden kann. Lichtschalter müssen leicht zugänglich und erforderlichenfalls bei Dunkelheit erkennbar sein. Um bei Stromausfall und Brand ein gefahrloses Verlassen der Räume zu ermöglichen, sind Fluchttüren mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszustatten.

Elektronische Anlagen

Die Errichtung der Elektroinstallation und Änderungen daran darf nur eine Elektrofachkraft durchführen. Für die Instandhaltung ist der Betreiber der Anlage zuständig. Um die Sicherheit der elektrischen Anlage zu gewährleisten, sind wiederkehrende Prüfungen der Elektroinstallation durch eine Elektrofachkraft gesetzlich vorgeschrieben.

Maschinen und Geräte

Der Traktor hat eine besondere Anziehungskraft auf Kinder, kann aber – wie die anderen Maschinen am Bauernhof – eine Gefahr für sie werden. Die schlimmsten Unfälle ereignen sich zumeist dann, wenn Kinder in der Nähe von Traktoren oder landwirtschaftlichen Geräten spielen. Deswegen ist es ideal, wenn ein räumlich getrennter und umzäunter Spielplatz oder Spielbereich vorhanden ist.

Bis zum vollendeten 5. Lebensjahr ist die Mitfahrt am Traktor gesetzlich verboten. Damit niemand in Versuchung kommt, ohne Aufsicht eine Runde zu fahren, sollten die Startschlüssel abgezogen werden. Für den/die Fahrer:in von Traktoren ist zu beachten, dass die Sicht vom Traktorsitz aus eingeschränkt ist und durch die toten Winkel spielende Kinder leicht übersehen werden können. Vor jedem Vorwärts- oder Rückwärtsfahren ist der bewusste Blick um den Traktor ein Muss. Bei abgestellten Fahrzeugen muss die Handbremse angezogen sein. Abgestellte Anhänger werden zusätzlich durch Bremsklötze gesichert, um ein unbeabsichtigtes Losrollen zu vermeiden. Alle angebauten Geräte sind bei Stillstand abzusenken.

Besonders verlockend für Kinder sind drehende und bewegte Teile von Maschinen und Geräten, die erforderlichen Schutzvorrichtungen müssen daher vorhanden sein. Laufende Maschinen darf man niemals unbeaufsichtigt lassen. Elektronische Geräte und Maschinen müssen nach der Arbeit durch Ziehen des Steckers vom Netz getrennt werden. Spitze und scharfe Gegenstände, wie Sensen, Gabeln oder Werkzeuge, sollen sicher aufbewahrt werden.

Tiere

Bauernhöfe mit vielen verschiedenen Tierarten sind für alle Besucher:innen interessant und spannend. Der direkte Kontakt mit den Tieren kann aber auch zur Gefahr werden. Daher muss den Besucher:innen der richtige Umgang mit den Tieren vorab gezeigt werden. Vor allem den Kindern sollte klargemacht werden, dass Tiere keine Spielzeuge sind und Füttern nicht erlaubt ist. Eine unterschätzte Gefahr im Umgang mit Tieren sind Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragbar sind. Durch Einhaltung von grundlegenden Hygienemaßnahmen (u. a. Händewaschen mit Seife) kann die Gefahr reduziert werden.

Chemikalien

Pflanzenschutzmittel und andere Chemikalien, wie z. B. Pestizide, Lacke, Lösungsmittel, Melkmaschinenreiniger, Frostschutzmittel, etc., müssen auf jeden Fall versperrt und kindersicher gelagert werden. Chemikalien dürfen niemals in Getränkeflaschen eingefüllt werden – es besteht große Verwechslungsgefahr! Bei vielen Chemikalien reicht schon ein Schluck, um Mundhöhle und Speiseröhre zu verätzen. Bei Unfällen sollte die Vergiftungsinformationszentrale (Tel.: 01 406 43 43) konsultiert werden, um die richtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten.

Brandschutz, Erste Hilfe und andere Vorsichtsmaßnahmen

In jedem Betrieb müssen Feuerlöscher, die alle 2 Jahre zu überprüfen sind, bereitgehalten werden (Informationen erhalten Sie bei der örtlichen Feuerwehr).

Verhalten bei Gewitter
Den besten Schutz findet man im Inneren von Gebäuden mit Blitzschutzanlagen bzw. in Fahrzeugen mit Metallkarosserie. Bei Fehlen dieser Schutzmöglichkeiten kann man in einer Mulde, in einer Höhle oder im Inneren eines Waldes (jedoch nicht in der Nähe besonders herausragender Bäume) Schutz finden.

Erste Hilfe
Wenn trotz aller Vorsicht bei einer Exkursion auf dem Betrieb etwas passiert, sollte die Erste-Hilfe-Versorgung gewährleistet sein. Die Erste-Hilfe-Ausstattung muss an einem gut zugänglichen Ort in einem staubdichten Behälter aufbewahrt werden. Achten Sie auf die ÖNORM Z1020. Es ist ratsam, die wichtigsten Telefonnummern für Notfälle (Rettung, nächstes Krankenhaus, Vergiftungsinformationszentrale, Feuerwehr etc.) als Aushang in der Nähe des Telefons anzubringen.

Sicherheitsplakette Die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) verleiht landwirtschaftlichen Betriebsführenden, die sich besonders um die Sicherheit auf ihrem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bemühen, als Auszeichnung die Sicherheitsplakette.

Voraussetzung ist die Erfüllung eines von der Sicherheitsberatung erstellten Anforderungsprofils, welches die betriebliche Organisation und das Sicherheitsbewusstsein der Betriebsführerin/des Betriebsführers, die bauliche Sicherheit, den sicherheitstechnischen Zustand der Maschinen und Geräte sowie der elektronischen Anlagen umspannt. Nicht nur die Überwindung der eigenen Betriebsblindheit, sondern auch unternehmerisches Denken zeichnet diese Betriebe aus, denn: Sicherheit rechnet sich! Unfälle haben nämlich nicht nur gesundheitliche und soziale Folgen, sondern auch wirtschaftliche und manchmal rechtliche.

An Barrierefreiheit denken

Barrierefreies Bauen hat das Ziel, bewegungseingeschränkten Menschen durch bauliche Maßnahmen die sichere Nutzung von Gebäuden weitgehend ohne fremde Hilfe zu ermöglichen. Es ist aber auch gedacht für ältere, gebrechliche Menschen, für Personen mit einem Handicap nach einem Unfall und ebenso für jene, die mit einem Kinderwagen unterwegs sind. Die größten Hemmnisse für bewegungseingeschränkte Menschen sind Stufen, zu schmale Türen und/oder zu wenig Bewegungsfläche (beispielsweise bei Toiletten). Solche Hindernisse lassen sich oft schon bei der Vorbereitung umgehen – nicht immer muss eine Lösung kostspielig und kompliziert sein. Hilfreiche Informationen zur barrierefreien Ausgestaltung gibt es in der Bauberatung der Landwirtschaftskammern.

Versicherungen

Betriebliche Nebentätigkeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung
Die Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) erstreckt sich nicht nur auf die land- und forstwirtschaftliche Urproduktion, sondern auch auf betriebliche Nebentätigkeiten. Es sind dies im Wesentlichen die so genannten land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbe, der Buschenschank und sonstige betriebliche Tätigkeiten, sofern für diese weder eine Gewerbeanmeldung noch eine berufsrechtliche Berechtigung erforderlich ist (siehe Kapitel Gewerberecht) und sie in untergeordnetem Umfang und nach ihrer Zweckbestimmung in einem Naheverhältnis zum Hauptbetrieb ausgeübt werden. Das Naheverhältnis zum land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb kann durch sachliche, räumliche oder fachliche Anknüpfung gegeben sein (z. B. Verwendung von auch im Betrieb eingesetzten Geräten, Ausübung auf dem Betriebsareal, Anwendung spezifischer bäuerlicher Kenntnisse).

Unter diesen Voraussetzungen kann auch die Betriebspräsentation und Wissensvermittlung im Rahmen einer Exkursion auf dem Bauernhof eine betriebliche Nebentätigkeit nach dem BSVG darstellen.

Zusammenfassend müssen für betriebliche Nebentätigkeiten folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Urproduktionsbetriebes, durch welchen Pflichtversicherung nach dem BSVG begründet wird,
  • Ausübung der Nebentätigkeit in einem Naheverhältnis zum Urproduktionsbetrieb entweder durch den Betriebsführer selbst oder in dessen Auftrag durch im Betrieb beschäftigte Angehörige auf Rechnung und Gefahr des Betriebes,
  • Ausnahme der Nebentätigkeit vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung sowie
  • Zufluss der Erträge aus der Nebentätigkeit beim Urproduktionsbetrieb.

Beitragsermittlung
Grundlage für die Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge für die Urproduktion („Flächenbetrieb“) ist bei einem Betrieb, für den ein land- und forstwirtschaftlicher Einheitswert vom Finanzamt festgestellt ist, grundsätzlich der so genannte Versicherungswert. Dieser ist ein bestimmter Prozentsatz des Einheitswertes des bewirtschafteten Betriebes und stellt das vom Gesetz angenommene fiktive Monatseinkommen aus dem Betrieb dar (Pauschalsystem).

Besteht für den Betrieb kein land- und forstwirtschaftlicher Einheitswert (z. B. nur Tierhaltung) oder wird der Betrieb von einer offenen Gesellschaft (OG) bzw. Kommanditgesellschaft (KG) geführt, so sind für die Ermittlung der Beitragsgrundlage der Betriebsführer:innen bzw. unbeschränkt haftenden Gesellschafter:innen die im jeweiligen Kalenderjahr auf einen Kalendermonat im Durchschnitt entfallenden Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid maßgeblich.

Der/die Betriebsführer:in kann auch beantragen, dass anstelle des Versicherungswertes (Pauschalsystem) als Beitragsgrundlage die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte heranzuziehen sind (Beitragsgrundlagenoption, „große Option“). Diese Option umfasst den Urproduktionsbetrieb und die betrieblichen Nebentätigkeiten. Wegen ihrer steuerlichen Voraussetzungen und Auswirkungen sowie pensionsrechtlichen Folgen ist vor Ausübung der Option eine individuelle Beratung anzuraten.

Im Pauschalsystem sind über den Versicherungswert (Einheitswert) auch die Einnahmen aus der Vermarktung von Urprodukten und dem Wein-Buschenschank abgefunden. Einnahmen aus diesen Tätigkeiten müssen daher im Pauschalsystem nicht aufgezeichnet werden und führen zu keinen zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträgen.

Die Einnahmen aus sonstigen betrieblichen Nebentätigkeiten sind aufzuzeichnen und es wird auf Basis von 30% der Einnahmen eine eigene Beitragsgrundlage ermittelt, aufgrund derer zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge (insgesamt 25,7% Beitrag zur Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung) vorgeschrieben werden. Für gewisse Nebentätigkeiten gibt es dabei Freibeträge. So kommt bei der Direktvermarktung von be- und verarbeiteten Produkten, einem Mostbuschenschank sowie einem Almbuffet einerseits und der Privatzimmervermietung in der Form von Urlaub am Bauernhof andererseits (siehe Kapitel Gewerberecht) bei den Einnahmen jeweils ein (gemeinsamer) Freibetrag von 3.700 € im Jahr zur Anwendung. Beitragspflichtig sind bei diesen Nebentätigkeiten somit nur die den Freibetrag übersteigenden Einnahmen. Für sonstige Nebentätigkeiten (z. B. Betriebspräsentation mit Wissensvermittlung, „Schule am Bauernhof“) bestehen keine Freibeträge.

Anstelle der beschriebenen Pauschalbemessung mit 30% der Einnahmen kann der/die Versicherte auch beantragen, die im Einkommensteuerbescheid für (alle) Nebentätigkeiten des Betriebes ausgewiese-nen Einkünfte heranzuziehen. Diese „kleine Option“ gilt unabhängig von der Beitragsberechnung für die Urproduktion (Flächenbetrieb), das heißt, dass der Flächenbetrieb im Pauschalsystem (Versicherungswert bzw. Einheitswert) verbleiben kann und nur für die Nebentätigkeiten die Beiträge aufgrund des jeweils relevanten Einkommensteuerbescheides ermittelt werden. Ein Antrag auf Bemessung nach dem Steuerbescheid kann bis jeweils 30. April des dem Beitragsjahr folgenden Jahres gestellt werden und kann auch jährlich bis zum 30. April des Folgejahres ohne weitere besondere Voraussetzungen widerrufen werden, sodass ein jährlicher Wechsel zwischen den beiden Berechnungssystemen möglich ist. Als Beitragsgrundlage gelten die Einkünfte aus den Nebentätigkeiten laut Einkommensteuerbescheid zuzüglich der im Beitragsjahr für Nebentätigkeiten vorgeschriebenen Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung. Ein Freibetrag kommt hier nicht zur Anwendung.

Bei Ausübung der „kleinen Option“ wird für die Nebentätigkeiten eine eigene Mindestbeitragsgrundlage von 1.016,97€ monatlich (Wert 2025) herangezogen. Dieser Mindestbetrag kommt daher auch dann zur Anwendung, wenn die im Steuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte geringer sind oder gar kein Einkommensteuerbescheid erlassen wurde.

Verantwortung des Betriebsführers/ der Betriebsführerin, Haftungsfragen

Als Betriebsführer:in einer Land- und Forstwirtschaft hat man viele Aufgaben und Pflichten. Unter anderem ist man für die Sicherheit am Bauernhof zuständig. Die große Verantwortung ist manchen nicht bewusst. Nach einem Unfall stellt sich auch die Frage nach der zivil- und strafrechtlichen Verantwortung, die meistens den/die Betriebsführende:n trifft.

Allgemein hat jeder, der eine Gefahrenquelle schafft, dafür zu sorgen, dass kein anderer dadurch zu Schaden kommt. Man spricht hier von der „Allgemeinen Verkehrssicherungspflicht“. Der/die Landwirt:in hat alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung der am Betrieb lebenden Personen sowie von Nachbar:innen und Besucher:innen des Betriebes zu vermeiden. Unterlässt die/der Betriebsführende die ihr/ihm zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen fahrlässig, haftet sie/er sowohl für die dadurch verursachten Sach- als auch Personenschäden (inkl. Schmerzensgeld). Daneben besteht auch eine eigene gesetzliche Haftung für Räume, Bauwerke, Wege und Tiere.

Das Aufstellen einfacher Hinweistafeln hebt die Verpflichtung zur Gefahrenbeseitigung nicht auf! Der OGH hat dazu bereits entschieden, dass die Haftung des Halters/der Halterin, auf den die ordnungsgemäße Errichtung der Anlage zurückzuführen ist, nicht einseitig durch Anbringen eines Schildes, wonach die Benützung durch eigene Gefahr erfolge, ausgeschlossen werden kann (7 Ob 51/00a).

Generell gilt: Es gibt keinen 100%igen Versicherungsschutz – Schadensvermeidung hat absolute Priorität.

Da einzelne Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Standardverträge, z. B. zur Betriebshaftpflichtversicherung, haben bzw. die zusätzlich notwendigen Vertragsabschlüsse von Ihren bestehenden Verträgen abhängig sind, wird empfohlen, sich vor der Exkursion mit dem/der Versicherungsbetreuenden in Verbindung zu setzen und ihr Vorhaben zu besprechen.

Manche Vorhaben können eine Gefahrenerhöhung darstellen, welche bei der Versicherung jedenfalls zu melden sind.

Um für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen wird empfohlen:

  • Kontaktaufnahme mit Ihrer Versicherung / dem/ der Versicherungsbetreuenden
  • Berichten des Vorhabens
    • Was ist genau geplant?
    • Wer ist der/die Veranstalter:in (sie selbst, jemand anderer, z. B. ein Verein, eine Organisation)?
    • Klären, ob die Exkursion durch die Betriebshaftpflichtversicherung oder durch eine Sachversicherung (Feuerversicherung, o.ä.) gedeckt ist oder ob Zusatzversicherungen notwendig sind
  • Auskünfte schriftlich von der Versicherung bestätigen lassen

Drehbuch Beispiel 1

Richt­zeit Thema / Phase & Lernziel / Botschaft Inhalt & Methode Was möchte ich wie erzählen? Wie möchte ich das Thema aufbereiten? (Input, Erklärung, Verkostung, Experiment, …) Ort Wo? Material (Kostproben, Riechprobe, Anschauungsmaterial, Bilder, Film, …) Anmerkungen (z. B. Sicherheitshinweise)
20 min Einstieg – Ratespiel: Um welche Milch handelt es sich?

Die Besucher:innen sollen anhand von verschiedenen Milchproben herausfinden, wie unterschiedlich Milch, je nach Fütterung, schmecken kann.
Milchverkostung: Auf den 3 Stehtischen steht je eine Sorte Milch. Die Besucher:innen werden gefragt, um welche Milch es sich handelt (Heumilch / Bioheumilch / Silomilch)?

Abstimmung mittels Handzeichen um welche Milch es sich handelt
Eingangsbereich bei der Hofzufahrt 3 Stehtische; genügend Gläser für jede/n Besucher:in Damit kann ein Zeitpuffer geschaffen werden, falls manche Besucher:innen zu früh oder zu spät anwesend sind.
10 min Vorstellung meiner Person und meines Betriebs: Besondere Situation meines Bergbauernhofs Kurzer allgemeiner Impulsvortrag zu mir und meiner Rolle als Bergbauer/Bergbäuerin, der/die sich auf Heumilch spezialisiert hat, Vorstellung meines Betriebs. Hofzufahrt Familienfoto; Moderationskarte + Betriebsspiegel Tor schließen, damit kein Auto zufahren kann.

Evtl. Sitzgelegenheiten
15 min Vergleich: Durchschnittlicher Betrieb in der EU – durchschnittlicher Betrieb in Österreich – Mein Betrieb

Den Besucher:innen soll bewusst werden, dass die Landwirtschaft auf einem Bergbauernhof ganz eigene Herausforderungen mit sich bringt – im Vergleich zu anderen Regionen Europas.
Anhand von verschiedenen, bewusst ausgewählten Parametern wird mein Betrieb gegenüber einem durchschnittlichen Betrieb der EU bzw. aus Österreich verglichen, kurzer Überblick mit Erklärung zu Eckpunkten meiner Bewirtschaftung. Hofzufahrt Plakat mit grafisch aufbereiteten Daten
20 min Praxisteil Heuen: Botschaft: Großer Aufwand für wenig Heu, jedoch intensives Arbeiten mit allen Sinnen Die Besucher:innen werden aufgefordert, das zuvor abgemähte Gras, das seit 2 Tagen von der Sonne getrocknet wurde, zusammenzurechen und den Hang hinunterzubefördern; die Besucher:innen werden gefragt, welche Gerüche und Geräusche wahrgenommen werden. Steile Wiese Mindestens 7 Rechen und 2 Heugabeln Besucher:innen schon vorab darauf hinweisen, dass festes Schuhwerk für den Besuch am Hof notwendig ist.
20 min Besichtigung der Tenne mit der Heuttrocknungsanlage: Die Besucher:innen lernen, wie durch den Einsatz von Trocknungstechnik oder gezielter Planung die Heuernte besser an wechselnde Witterungsverhältnisse angepasst werden kann. In der Tenne wird das Heu gelagert, dort befindet sich eine Heuttrocknungsanlage, die mithilfe von Solarenergie betrieben wird. Ich erkläre die Funktionsweise der Heuttrocknungsanlage. Tenne Heuttrocknungsanlage Vorab auf Sicherheit achten: Heuluken schließen etc.
15 min Diskussion: Zukunft der bäuerlichen Betriebe, die sich auf Heumilch spezialisiert haben Anhand einer geleiteten Gruppendiskussion soll mit den Berufskolleg:innen diskutiert werden, welche Zukunftschancen jene Betriebe haben, die sich auf Heumilch spezialisiert haben. Obstgarten mit Blick auf die umliegenden Höfe Tische und Bänke, damit alle Besucher:innen sitzen können Bänke und Tische so anordnen, dass sich die Besucher:innen gegenseitig sehen und leicht miteinander ins Gespräch kommen können.

Drehbuch Beispiel 2

Richt­zeit Thema / Phase & Lernziel / Botschaft Inhalt & Methode Was möchte ich wie erzählen? Wie möchte ich das Thema aufbereiten? (Input, Erklärung, Verkostung, Experiment, …) Ort Wo? Material (Kostproben, Riechprobe, Anschauungsmaterial, Bilder, Film, …) Anmerkungen (z. B. Sicherheitshinweise)
5 min Einstieg und Begrüßung: Thema: Hautnahes Tiererlebnis am Bauernhof Kurzer Überblick, was wird uns in den nächsten drei Stunden erwarten? Eingangsbereich bei der Hofzufahrt Da wir direkt mit Tieren arbeiten und Kontakt haben werden, abfragen, ob es Allergien oder dergleichen gibt.
10 min Vorstellung meines Betriebs und meiner Person: Besondere Situation meines Green Care Hofs mit verschiedenen Einkommensquellen wie z. B. die tiergestützte Intervention (TGI). Kurze Beschreibung der Betriebsentwicklung, warum haben wir uns für so viele Standbeine entschieden? Hofzufahrt
45 min Vorstellung der einzelnen Standbeine am Betrieb Betriebsrundgang und Erklärungen:
  • Landwirtschaftliche Produktion
  • Tageswerkstätte für Menschen mit Behinderungen
  • Tiergestützte Intervention und tiergestützte Aktivitäten
Ganzer Betrieb – Hofanlage, Weiden und Stallungen
60 min Praxisteil – Hautnahes Tiererlebnis am Bauernhof: Botschaft: Durch gezieltes Training können auch Bauernhoftiere in Therapie, Pädagogik und sozialer Arbeit eingesetzt werden Gruppenerlebnis: Die Besucher:innen werden in zwei Gruppen aufgeteilt und können unter professioneller Anleitung mit allen zertifizierten Therapietieren am Hof (Pferden, Schafen, Schweinen, Hühnern) Zeit verbringen. Bei Schönwetter auf der Weide, bei Schlechtwetter in den Stallungen Besucher:innen darauf hinweisen, wie man mit den Tieren umgeht und was zu beachten ist.
30 min Ausklang: Wie können sich landwirtschaftliche Betriebe zusätzliche Standbeine eröffnen, was kann man am Bauernhof alles erleben? Gesprächsrunde beim Essen: Völlig ohne Zwang: Wer mag erzählen, wie es ihm ergangen ist?

Wie wichtig sind tiergestützte Angebote für die Gesellschaft?

Essen und Trinken
Neben der Weide im Freien oder im Seminarraum Tische und Bänke, damit alle Besucher:innen sitzen können

Bio-Brot und Bio-Gebäck, Bio-Getränke und Aufstriche vom Hof
Bänke und Tische so anordnen, dass eine zwanglose Diskussion möglich ist
15 min Abschied – Bedanken Gibt es noch Fragen, wie können wir weiterhin im Gespräch und in Kontakt bleiben? Hofzufahrt, wo Bus wartet Abschiedsgeschenk – Betriebsflyer und kleine Bauernhoftiere aus Holz

Drehbuch Beispiel 3

Richt­zeit Thema / Phase & Lernziel / Botschaft Inhalt & Methode Was möchte ich wie erzählen? Wie möchte ich das Thema aufbereiten? (Input, Erklärung, Verkostung, Experiment, …) Ort Wo? Material (Kostproben, Riechprobe, Anschauungsmaterial, Bilder, Film, …) Anmerkungen (z. B. Sicherheitshinweise)
10 min Begrüßung und Einstieg – Erdäpfelprodukte: Was kann man alles mit Erdäpfeln machen? Welche Produkte können aus Erdäpfeln hergestellt werden? Die Fragen sind auf einem Plakat oder Flipchart vorbereitet und die Besucher:innen schreiben alle Produkte, die ihnen einfallen, dazu. Produkte können auch mittels Kärtchen vorbereitet sein und zugeordnet werden.

Danach werden die Produkte miteinander durchbesprochen und gegebenenfalls wird noch etwas ergänzt.
Halle oder in anderer passender Räumlichkeit Plakat, Stifte oder Kärtchen Damit kann ein Zeitpuffer geschaffen werden, falls manche Besucher:innen zu früh oder zu spät zur Exkursion erscheinen.
10 min Vorstellung meiner Person und meines Betriebs Kurzer allgemeiner Impulsvortrag; Vorstellung meiner Familie und meines Betriebes, Größe, Betriebszweige, warum mache ich das, Entwicklung des Betriebes etc. Halle oder in anderer passender Räumlichkeit Mündliche Vorstellung, eventuell mit Unterstützung von Fotos.
15 min Vortrag über Erdäpfel Herkunft – geschichtliche Entwicklung, Anekdoten zu den Erdäpfeln (Hungersnot in Irland, Einführung als Zierpflanze, …) Maschinen, Erdäpfelanbau, aktuelle Herausforderungen Halle oder in anderer passender Räumlichkeit Mündlicher Vortrag, eventuell mit Unterstützung von Plakaten oder einer PowerPoint-Präsentation.
35 min Praxisteil Ackerbesichtigung Hier wird den Besucher:innen der betriebliche Jahresablauf erklärt, wann passiert was, wie ist die Fruchtfolge, etc. Danach können die Besucher:innen selbst händisch ein paar Erdäpfel ausgraben und zum späteren Verzehr mitnehmen. Acker Besucher:innen darauf hinweisen, dass festes Schuhwerk nötig ist.
30–60 min Lagerfeuer und Braten der Erdäpfel mit Abschlussdiskussion und gemütlichem Ausklang Die Erdäpfel werden gewaschen und in Alufolie gewickelt. Danach werden sie in der Glut gegrillt.

Mit Butter und Salz können diese anschließend verspeist werden.

Währenddessen können noch etwaige offene Fragen beantwortet oder eine Diskussion zum Thema Erdäpfelanbau und deren zukünftige Entwicklung sowie den Herausforderungen geführt werden.
Beim Grillplatz Alufolie, Salz, Butter, Teller, Besteck, Bänke Bänke rund ums Lagerfeuer anordnen, damit sich alle Besucher:innen sehen und gemeinsam ins Gespräch kommen können.

Bei Schlechtwetter werden die Erdäpfel in der Küche zubereitet und in der Halle oder in einer anderen passenden Räumlichkeit verspeist.

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