4.3.1 Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsinfrastruktur

Zuschuss für Zusammenschlüsse landwirtschaftlicher Betriebe/Agrargemeinschaften/Wassergenossenschaften für Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsinfrastrukturen

Finanzierungsinstrument

Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung LE 2014-2020

Gegenstand der Finanzierung

• Überbetriebliche Bewässerungsmaßnahmen mit Verteilungssystem nach dem Stand der Technik auf landwirtschaftlichen Flächen (Obst,- Wein und Ackerkulturen) als Ausgleich natürlicher Niederschlagsdefizite sowie als Schutz vor Frostschäden (Frostschutzberegnung)

Bezugsraum

Vorarlberg
Tirol
Kärnten
Steiermark
Oberösterreich
Niederösterreich
Burgenland
Wien

Finanzierungswerber

• Zusammenschlüsse landwirtschaftlicher Betriebe, deren Betriebsleiter die Bedingungen für Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe erfüllen
• Agrargemeinschaften
• Wassergenossenschaften

Art der Finanzierung

• Zuschus

Finanzierungsfähige Kosten

• Investitionskosten
Kosten für Studien, Konzepte, Detailplanungen, Voruntersuchungen; Bauabwicklung; Kosten für die Errichtung von Infrastrukturanlagen zur Wasserförderung, Wasseraufbereitung und Zuleitung zu den einzelbetrieblichen Entnahmestellen; Kosten für die Anbindung an das Stromnetz inkl. Trafostation
(nicht finanzierbar sind Kosten für den Erwerb von Grund und Boden bzw. damit in Zusammenhang stehende Kosten sowie Kosten für die Anlagen zur einzelbetrieblichen Wasseraufbringung auf die Bewässerungsfläche (Tropferleitungen, Beregner inkl. Verbindungsleitung)

Fördersatz und Förderhöhe / Zins- und Garantiekonditionen

• Fördersatz
- 50%

Unter-/Obergrenzen der anrechenbaren Kosten

• Mindesthöhe der anrechenbaren Kosten
- mind. 20.000 € für Vorhaben im Bereich Zusammenarbeit von landwirtschaftlichen Betrieben, auch mit Dritten
- mind. 300.000 € für alle anderen Vorhaben

Wesentliche Bedingungen und Voraussetzungen

• Als förderfähige Sektoren gelten: Obstbau, Weinbau sowie Feldbau mit Hackfrüchten, Feldgemüse, Saatvermehrungen und Sonderkulturen
• Einhaltung der Vorgaben des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes und Zustimmung der wasserwirtschaftlichen Planung des zuständigen Landes auf Basis der Vorlage von geeigneten Projektunterlagen
• Wasserzähler sind an der Anlage bereits installiert oder die Investition beinhaltet die Installation von Wasserzählern an der geforderten Anlage
• Bei Investitionen in bestehende Bewässerungsanlagen muss ein Wassereinsparpotenzial von mindestens 10 % erreicht werden. Diese Voraussetzung entfällt, wenn die Investitionen nur zur Erhöhung der Energieeffizienz, für den Bau von Speicherbecken oder für die Nutzung von aufbereitetem Wasser ohne Auswirkungen auf Grund- und Oberflächengewässer dienen
• Ersatz von fossilen Energieträgern: Betrieb von bestehenden Anlagen oder Neuanlagen mit bisher vorhandenen Einzelbrunnen im Projektgebiet durch elektrische Energie

Termine für die Vorlage des Ansuchens um Finanzierung

• Laufend
• Für besonders relevante und vordringliche Themenbereiche können eigene Aufrufe durchgeführt werden

Einreich- und Bewilligende Stellen

Vorarlberg
Amt der Landesregierung VBG, Abt. Va, Josef-Hoter-Straße 35, 6901 Bregenz
Tel. +43 5574 511-25105, landwirtschaft@vorarlberg.at

Tirol
Amt der Landesregierung Tirol, Gruppe Agrar, Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Tel. +43 512 508-3920, agrarwirtschaft@tirol.gv.at

Kärnten
Amt der Landesregierung KTN, Abt 10, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt
DI(FH) Peter Hebein, Tel. +43 50 536-11501, abt10.post@ktn.gv.at

Steiermark
Amt der Landesregierung STMK, Abt. 14, Wartingergasse 43, 8010 Graz
Tel. +43 316 877-2025, abteilung14@stmk.gv.at

Oberösterreich
Amt der Landesregierung OÖ, Abt. LFW, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel. +43 732 7720-11501, lfw.Post@ooe.gv.at

Niederösterreich
Amt der Landesregierung NÖ, Abt. WA3, Landhausplatz 1, Haus 4, 3109 St. Pölten, Tel. +43 2742 9005-14411, 14410, post.wa3@noel.gv.at,

Burgenland
Amt der Landesregierung BGLD, Abt. 4a, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Mag. Thomas Izmenyi, Tel. +43 57 600-2360, post.a4@bgld.gv.at

Wien
Landwirtschaftskammer Wien, Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien
Tel. +43 1 5879528, office@lk-wien.at

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