6.4.1 Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten

Zuschuss für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (einzeln und Gemeinschaften) für Investitionen in außerlandwirtschaftliche Tätigkeiten

Finanzierungsinstrument

Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung LE 2014-2020

Gegenstand der Finanzierung

• Landwirtschaftlicher Tourismus und Aktivitäten der Freizeitwirtschaft sowie Bewirtung
- Bauliche und technische Investitionen in Freizeiteinrichtungen sowie zur Ausübung von Freizeitaktivitäten einschließlich der dafür notwendigen Einrichtung und Ausstattung
- Bauliche Investitionen zur Gästebeherbergung, -betreuung und -bewirtung einschließlich der dafür notwendigen Einrichtung und Ausstattung

• Verbesserung der Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten von Produkten und Dienstleistungen
- Bauliche und technische Investitionen für die Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten einschließlich der dafür notwendigen Einrichtung und Ausstattung

• Aktivitäten in kommunalen, sozialen und sonstigen Bereichen
- Bauliche und technische Investitionen einschließlich der dafür erforderlichen Einrichtungen und Ausstattungen zur Erbringung von sozialen Dienstleistungen im Bereich der Pflege und Betreuung, Pädagogik, Therapie sowie Soziale Arbeit
- Bauliche Investitionen sowie Anschaffung von Maschinen, Geräten und technischen Anlagen zur Erbringung von kommunalen Dienstleistungen
- Bauliche Investitionen sowie Anschaffung von Maschinen, Geräten und technischen Anlagen zur Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

• Traditionelle Handwerkstätigkeiten
- Bauliche und technische Investitionen zur Ausübung von traditionellem Handwerk einschließlich der dafür notwendigen Einrichtung und Ausstattung

Bezugsraum

Vorarlberg
Tirol
Salzburg
Oberösterreich
Kärnten
Niederösterreich
Steiermark
Burgenland
Wien

Finanzierungswerber

• Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (mind. 3 ha LN; bei Betrieben des Feldgemüse-, Obst- oder Weinbaus und Hopfenanbaus mind. 0,3 ha LN; Betriebe des Gartenbaus und der Bienenhaltung, die Voraussetzung nicht erfüllen, eigener Einheitswert oder Zuschlag zum landwirtschaftlichen Einheitswert)
• Mitglieder eines landwirtschaftlichen Haushalts
• Gemeinschaften von Bewirtschaftern bzw. Mitgliedern eines landwirtschaftlichen Haushalts
• Gemeinschaften von Bewirtschaftern bzw. Mitgliedern eines landwirtschaftlichen Haushalts mit Dritten

Art der Finanzierung

• Zuschus

Finanzierungsfähige Kosten

• Investitionskosten
(nicht möglich ist die Abrechnung von Eigenleistungen mit Ausnahme von eigenem Bauholz; nicht finanzierbar sind die Kosten für den Erwerb von Grund und Boden bzw. damit im Zusammenhang stehende Kosten; eine Finanzierung ausschließlich neuwertiger Maschinen und Geräte, die Anschaffung von Maschinen und Geräten, die üblicherweise in der Landwirtschaft genutzt werden, ist nicht möglich)

Fördersatz und Förderhöhe / Zins- und Garantiekonditionen

• Fördersatz
- 20% für Investitionen in Reithallen und Reitplätze sowie für Investitionen für kommunale und sonstige Dienstleistungen
- 30% für Aktivitäten in sozialen Bereichen
- 25% für Tourismus und Aktivitäten der Freizeitwirtschaft sowie Bewirtung, für die Verbesserung der Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten, für traditionelle Handwerkstätigkeiten sowie für Aktivitäten in sonstigen Bereichen
(Zuschuss als De-minimis-Beihilfe)

Unter-/Obergrenzen der anrechenbaren Kosten

• Mindesthöhe der anrechenbaren Kosten
- mind. 15.000 € je beantragtes Vorhaben

• Maximale Höhe der anrechenbaren Kosten
- max. 400.000 € je Betrieb für die gesamte Förderperiode

Wesentliche Bedingungen und Voraussetzungen

• Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit gemäß Gewerbeordnung soweit erforderlich
• Vorlage aller behördlichen Genehmigungen bei baulichen und technischen Maßnahmen
• Vorlage eines Diversifizierungskonzeptes

Termine für die Vorlage des Ansuchens um Finanzierung

• Laufend

Einreich- und Bewilligende Stellen

Vorarlberg
Amt der Landesregierung VBG, Abt. Va, Josef-Hoter-Straße 35, 6901 Bregenz
Verena Bolter, Tel. +43 5574 511-25121, verena.bolter@vorarlberg.at

Tirol
Amt der Landesregierung Tirol, Gruppe Agrar, Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
DI Hans Czakert, Tel. +43 512 508-3906, agrarwirtschaft@tirol.gv.at

Salzburg
Jeweils zuständige Bezirksbauernkammer
Amt der Landesregierung SBG, Referat 20408, Fanny-v.-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg, Tel. +43 662 8042-2366, laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at

Kärnten
Amt der Landesregierung KTN, Abt. 10, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt
Mag. Michael Eichhübl, Tel. +43 50 536-11008, abt10.post@ktn.gv.at

Steiermark
Landwirtschaftskammer STMK, Hamerlinggasse 3, 8010 Graz
Tel. +43 316 8050-0, office@lk-stmk.at

Oberösterreich
Amt der Landesregierung OÖ, Abt. LFW, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel. +43 732 7720-11501, lfw.Post@ooe.gv.at

Niederösterreich
Amt der Landesregierung NÖ, Abt. LF3, Landhausplatz 1, Haus 12, 3109 St. Pölten
Tel. +43 2742 9005-12984, post.lf3@noel.gv.at

Burgenland
Für bauliche Investitionen zur Gästebeherbergung, -betreuung und –bewirtung: Landwirtschaftskammer BGLD, Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt
Tel. +43 2682 702, office@lk-bgld.at
Für alle anderen Vorhaben: Amt der Landesregierung BGLD, Abt. 4a, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, Mag. Thomas Izmenyi, Tel. +43 57 600-2360, post.a4@bgld.gv.at

Wien
Landwirtschaftskammer Wien, Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien
Tel. +43 1 5879528, office@lk-wien.at

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