Wesentliche Bedingungen und Voraussetzungen
• Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen
• Die auszuführenden Arbeiten müssen von einer für diese Arbeiten befugten Fachfirma fach- und
normgerecht durchgeführt werden
• Die Anlage muss innerhalb von 6 Monaten ab Förderzusage installiert und in Betrieb genommen werden