Gegenstand der Finanzierung
• Weidehaltung von Rindern, Schafen und Ziegen
(Tierkategorien: weibliche Rinder ab 2 Jahre, Kühe und Kalbinnen; weibliche Rinder ab 1/2 Jahr bis unter 2 Jahre; männliche Rinder ab 1/2 Jahr, ausgenommen Zuchtstiere; weibliche Schafe ab 1 Jahr; weibliche Ziegen ab 1 Jahr)