Gegenstand der Finanzierung
• Stallhaltung von männlichen Rindern und Schweinen auf eingestreuten Liegeflächen in Gruppen mit erhöhtem Platzangebot
(Tierkategorien: männliche Rinder ab 1/2 Jahr, ausgenommen Zuchtstiere; Jung- und Mastschweine ab 32 kg Lebendgewicht (inkl. ausgemerzte Zuchttiere); Zucht- und gedeckte Jungsauen ab 50 kg Lebendgewicht)