16.1 Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“

Zuschuss für im Bereich der Land- und Forstwirtschaft tätige juristische Personen/Personenvereinigungen/eingetragene Personengesellschaften für den Aufbau und Betrieb operationeller Gruppen

Finanzierungsinstrument

Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung LE 2014-2020

Gegenstand der Finanzierung

• Aufbau (insbesondere Cluster- und Netzwerksaktivitäten, Entwicklung von Projektplänen) operationeller Gruppen

• Betrieb (insbesondere Projektkoordination, Zusammenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen, Workshops) operationeller Gruppen

Bezugsraum

Vorarlberg
Tirol
Salzburg
Oberösterreich
Kärnten
Niederösterreich
Steiermark
Burgenland
Wien

Finanzierungswerber

•Juristische Personen
•Eingetragene Personengesellschaften
• Personenvereinigungen
(jeweils im Bereich der österreichischen Land- und Forstwirtschaft tätig)

Art der Finanzierung

• Zuschus

Finanzierungsfähige Kosten

• Sachkosten
• Personalkosten
• Gemeinkosten
• Leistungen von Dritten

Fördersatz und Förderhöhe / Zins- und Garantiekonditionen

• Fördersatz bei Sachkosten und Personalkosten
- 100% der anrechenbaren Kosten für nicht wettbewerbsrelevante Vorhaben
- 100% der anrechenbaren Kosten bei dem Agrarsektor zuordenbaren Vorhaben
- 100% der anrechenbaren Kosten bei nicht dem Agrarsektor zuordenbaren Vorhaben, als De-minimis-Beihilfe
- 50% der anrechenbaren Kosten bei nicht dem Agrarsektor zuordenbaren Vorhaben auf Basis einer nach der Rahmenregelung genehmigten staatlichen Beihilfe

• Fördersatz bei Gemeinkosten
- Pauschalsatz von 15% der abgerechneten Personalkosten

• Fördersatz bei Leistungen von Dritten, die Vorhaben unterstützen
- Abrechnung der Personalleistungen maximal nach den Vorgaben für Personalkosten

Unter-/Obergrenzen der anrechenbaren Kosten



• Maximale Höhe der anrechenbaren Kosten
- max. 10.000 €

Wesentliche Bedingungen und Voraussetzungen

• Bei der Zusammenarbeit handelt sich um eine neue Form der Zusammenarbeit oder bei bestehenden Formen der Zusammenarbeit um ein neues gemeinsames Projekt
• Für den Aufbau einer Operationellen Gruppe muss eine konkrete Projektidee vorliegen, für den Betrieb einer Operationellen Gruppe muss ein konkreter Projektplan vorliegen
• Die Zusammenarbeit besteht zum Zeitpunkt der Antragstellung aus mindestens 2 Akteuren aus unterschiedlichen Bereichen. Spätestens beim Betrieb einer Operationellen Gruppe ist die aktive Teilnahme eines Land- oder Forstwirtes verpflichtend
• Wird ein Antrag auf Förderung des Betriebs der Operationellen Gruppe ohne vorherige Beantragung des Aufbaus der Operationellen Gruppe gestellt, muss die Projektskizze schon vorab positiv von der Bewilligenden Stelle beurteilt worden sein
• Die nationale Netzwerkstelle für EIP-AGRI ist einzubinden

Termine für die Vorlage des Ansuchens um Finanzierung

• Eigene Aufrufe

Einreich- und Bewilligende Stellen

Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) 
Referat Präs. 4b, Stubenring 1, 1010 Wien
Tel. +43 1 71100-0, BST.Praes.4b@bmnt.gv.at

Weitere Ansprechstellen

Innovationsbrokerin
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Tel. +43 664 88228841
johanna.rohrhofer@zukunftsraumland.at

Information

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