16.9.1 Förderung horizontaler und vertikaler Zusammenarbeit land- und forstwirtschaftlicher Akteure zur Schaffung und Entwicklung von Sozialleistungen

Zuschuss für Kooperationen aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und Anderen für den Aufbau und die Umsetzung der Zusammenarbeit im Bereich der sozialen Landwirtschaft

Finanzierungsinstrument

Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung LE 2014-2020

Gegenstand der Finanzierung

• Aufbau, Entwicklung und Umsetzung der Zusammenarbeit im Bereich sozialer Land- und Forstwirtschaft

• Entwicklung und Umsetzung von Konzepten für die Erstellung zielgruppenorientierter Angebote im Bereich sozialer Land- und Forstwirtschaft

• Zusammenarbeit von Akteuren im Bereich der sozialen Land- und Forstwirtschaft

• Verbesserung und Professionalisierung der Vermarktung und der Absatzmöglichkeiten von agrarischen und forstlichen Sozialleistungen einschließlich der Qualitäts- und Marktentwicklung

Bezugsraum

Vorarlberg
Tirol
Salzburg
Oberösterreich
Kärnten
Niederösterreich
Steiermark
Burgenland
Wien

Finanzierungswerber

• Kooperationen, die zumindest aus zwei der folgenden Beteiligten bestehen:
- Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
- Sonstige Förderwerber (natürliche Personen, eingetragene Personengesellschaften, juristische Personen; Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts im Bereich der Land- und Forstwirtschaft)

Art der Finanzierung

• Zuschus

Finanzierungsfähige Kosten

• Investitionskosten (nur Kosten für Ankauf und/oder Entwicklung von Software und Programmierleistungen)
• Sachkosten
• Gemeinkosten

Fördersatz und Förderhöhe / Zins- und Garantiekonditionen

• Fördersatz bei Investitions-, Sach- und Personalkosten
- 70% für die Zusammenarbeit von Akteuren im Bereich der sozialen Land- und Forstwirtschaft und für die Verbesserung und Professionalisierung der Vermarktung und der Absatzmöglichkeiten von agrarischen und forstlichen Sozialleistungen
- 100% für den Aufbau, Entwicklung und Umsetzung der Zusammenarbeit im Bereich sozialer Land- und Forstwirtschaft und für die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten für die Erstellung zielgruppenorientierter Angebote im Bereich sozialer Land- und Forstwirtschaft
(bei wettbewerbsrelevanten Vorhaben als De-minimis-Beihilfe)

• Fördersatz bei Gemeinkosten
- Pauschalsatz von 15% der tatsächlich verrechneten Personalkosten

Wesentliche Bedingungen und Voraussetzungen

• Die Zusammenarbeit muss auf die Dauer der geförderten Projektlaufzeit angelegt sein
• Mehrjährige Vorhaben werden nur für einen Zeitraum von maximal drei Jahren genehmigt. Nach einer Evaluierung ist eine neuerliche Antragstellung durch die bestehende Kooperation für weitere vier Jahre möglich
• Es handelt sich um eine neue Form der Zusammenarbeit oder bei bestehenden Formen der Zusammenarbeit um ein neues gemeinsames Projekt
• Ein konkretes Ziel für ein geplantes Projekt oder eine Aktivität der Zusammenarbeit ist vorhanden

Termine für die Vorlage des Ansuchens um Finanzierung

• Eigene Aufrufe

Einreich- und Bewilligende Stellen

Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) 
Referat Präs. 4b, Stubenring 1, 1010 Wien
Tel. +43 1 71100-0, BST.Praes.4b@bmnt.gv.at

Information

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