Finanzierungswerber
• Kooperationen, die zumindest aus zwei der folgenden Beteiligten bestehen:
- Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
- Sonstige Förderwerber (natürliche Personen, eingetragene Personengesellschaften, juristische Personen; Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts im Bereich der Land- und Forstwirtschaft)