16.10.1 Einrichtung und Betrieb von Clustern

Zuschuss für juristische Personen/eingetragene Personengesellschaften/Personenvereinigungen für den Aufbau und die Umsetzung von Clustern

Finanzierungsinstrument

Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung LE 2014-2020

Gegenstand der Finanzierung

• Aufbau eines neuen Cluster

• Zusammenarbeit im Rahmen eines bestehenden Cluster im Hinblick auf neue Projekte

Bezugsraum

Vorarlberg
Tirol
Salzburg
Oberösterreich
Kärnten
Niederösterreich
Steiermark
Burgenland
Wien

Finanzierungswerber

• Juristische Personen
• Eingetragene Personengesellschaften
• Personenvereinigungen
(zulässige Teilnehmer eines Clusters sind Gruppierungen aus eigenständigen Unternehmen, einschließlich Neugründungen, kleine, mittlere und große Unternehmen, Institutionen sowie Beratungsstellen und Forschungseinrichtungen)

Art der Finanzierung

• Zuschus

Finanzierungsfähige Kosten

• Investitionskosten (nur Kosten für Ankauf und/oder Entwicklung von Software und Programmierleistungen)
• Sachkosten
• Personalkosten
• Gemeinkosten

Fördersatz und Förderhöhe / Zins- und Garantiekonditionen

• Fördersatz bei Investitions-, Sach- und Personalkosten
- 80% sofern keine Wettbewerbsrelevanz vorliegt oder wenn sich das Vorhaben auf unter Anhang I27 des Vertrags fallende landwirtschaftliche Erzeugnisse bezieht
- 80% falls Wettbewerbsrelevanz vorliegt und wenn sich das Vorhaben nicht auf unter Anhang I27 des Vertrags fallende landwirtschaftliche Erzeugnisse bezieht (als De-minimis-Beihilfe)
- 50% falls Wettbewerbsrelevanz vorliegt und wenn sich das Vorhaben nicht auf unter Anhang I27 des Vertrags fallende landwirtschaftliche Erzeugnisse bezieht (als staatliche Beihilfe)
- 100% für Vorhaben im Bereich Bildung - Dialog mit der Gesellschaft zu den vernetzten Themenfeldern Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung Vorleistungen wie Bedarfsstudien, Multiplikatorenschulungen, die Erstellung von Unterlagen und Hilfsmitteln für Vortragende und Teilnehmer
- 100% für Vorhaben im Bereich Produktentwicklung, -präsentation und -vermarktung für regionale landwirtschaftliche Qualitätserzeugnisse und im Bereich Absatzförderung landwirtschaftlicher Produkte im Rahmen der Gastronomie, der Gemeinschaftsverpflegung und von touristischen Initiativen
- 100% für Vorhaben auf die Zusammenarbeit von Akteuren im Bereich des ländlichen Tourismus bei der Entwicklung und/oder Vermarktung von Tourismusdienstleistungen im Bezug zu ländlichem Tourismus (als De-minimis-Beihillfe)

• Fördersatz bei Gemeinkosten
- Pauschalsatz von 15% der tatsächlich verrechneten Personalkosten

Wesentliche Bedingungen und Voraussetzungen

• Die Zusammenarbeit muss mindestens zwei Einrichtungen betreffen
• Die Zusammenarbeit muss mindestens auf die Dauer der geförderten Projektlaufzeit angelegt sein
• Der Aktionsbereich des Clusters umfasst mindestens zwei Bundesländer
• Der betreffende Cluster ist ein neu geschaffener Cluster oder verfolgt zumindest ein neues, gemeinsames Projekt
• Es ist ein konkretes Ziel für ein geplantes Projekt vorhanden, welches sich zumindest in einem Teil des Gebiets der Tätigkeit des Clusters entfaltet

Termine für die Vorlage des Ansuchens um Finanzierung

• Eigene Aufrufe

Einreich- und Bewilligende Stellen

Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) 
Referat Präs. 4b, Stubenring 1, 1010 Wien
Tel. +43 1 71100-0, BST.Praes.4b@bmnt.gv.at

Information

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