16.10.3 Zusammenarbeit: Erzeugergemeinschaften, Erzeugerorganisationen, Genossenschaften und Branchenverbände

Zuschuss für Kooperationen aus Erzeugerorganisationen/landwirtschaftlichen Genossenschaften/Branchenverbänden untereinander und mit anderen Akteuren für die Koordination der Zusammenarbeit und die Erstellung von Durchführbarkeitsstudien

Finanzierungsinstrument

Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung LE 2014-2020

Gegenstand der Finanzierung

• Koordination der Zusammenarbeit

• Erstellung eines Geschäftsplans sowie von Durchführbarkeitsstudien

Bezugsraum

Vorarlberg
Tirol
Salzburg
Oberösterreich
Kärnten
Niederösterreich
Steiermark
Burgenland
Wien

Finanzierungswerber

• Vereinigungen von Erzeugerorganisationen, sofern diese mindestens aus drei anerkannten Erzeugerorganisationen bestehen
• Zusammenschlüsse/Vereinigungen von im Genossenschaftsregister eingetragenen landwirtschaftlichen Genossenschaften mit anderen Akteuren der Wertschöpfungskette, sofern diese Kooperationen aus mindestens drei Kooperationspartnern bestehen
• Zusammenschlüsse/Vereinigungen von Erzeugerorganisationen mit anderen Akteuren der Wertschöpfungskette
• Zusammenschlüsse von anerkannten Branchenverbänden

Art der Finanzierung

• Zuschus

Finanzierungsfähige Kosten

• Investitionskosten (nur Ankauf und/oder Entwicklung von Software und Programmierleistungen)
• Sachkosten
• Personalkosten
• Gemeinkosten
(nicht finanzierbar sind die Kosten für operative Absatzförderungsmaßnahmen)

Fördersatz und Förderhöhe / Zins- und Garantiekonditionen

• Fördersatz bei Investitions-, Sach- und Personalkosten
- 50% auf Basis einer nach der Rahmenregelung genehmigten staatlichen Beihilfe, soweit sich das Vorhaben nicht nur auf unter Anhang I des Vertrags fallende landwirtschaftliche Erzeugnisse bezieht sowie für Vorhaben, die sich auf unter Anhang I des Vertrages fallende landwirtschaftliche Erzeugnisse beziehen

• Fördersatz bei Gemeinkosten
- Pauschalsatz von 15% der tatsächlich verrechneten Personalkosten

Unter-/Obergrenzen der anrechenbaren Kosten



• Mindesthöhe der anrechenbaren Kosten
- mind. 10.000 €

Wesentliche Bedingungen und Voraussetzungen

• Die Zusammenarbeit muss mindestens auf die Dauer der geförderten Projektlaufzeit angelegt sein
• Es handelt sich um eine neue Form der Zusammenarbeit oder bei bestehenden Formen der Zusammenarbeit um ein neues gemeinsames Projekt

Termine für die Vorlage des Ansuchens um Finanzierung

• Laufend

Einreich- und Bewilligende Stellen

Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) 
Referat Präs. 4b, Stubenring 1, 1010 Wien
Tel. +43 1 71100-0, BST.Praes.4b@bmnt.gv.at

Information

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