Fördersatz und Förderhöhe / Zins- und Garantiekonditionen
• Fördersatz bei Investitions-, Sach- und Personalkosten
- 50% auf Basis einer nach der Rahmenregelung genehmigten staatlichen Beihilfe, soweit sich das Vorhaben nicht nur auf unter Anhang I des Vertrags fallende landwirtschaftliche Erzeugnisse bezieht sowie für Vorhaben, die sich auf unter Anhang I des Vertrages fallende landwirtschaftliche Erzeugnisse beziehen
• Fördersatz bei Gemeinkosten
- Pauschalsatz von 15% der tatsächlich verrechneten Personalkosten