Gegenstand der Finanzierung
• Neuaufforstung von Ödland oder Grenzertragsböden, Bestandsumbaumaßnahmen, Wiederaufforstungen nach Katastrophenfällen, Anlage von Energieholzflächen sowie mit der Aufforstung zusammenhängende Kulturschutz und Pflegemaßnahmen bis maximal fünf Jahre
• Forststraßenbau zur Aufschließung von Waldgebieten, um eine rationelle Bewirtschaftung und Holznutzung zu ermöglichen
• Investitionen zur Mechanisierung der Holzwerbung und Holzerzeugung unter Berücksichtigung ökologischer Erfordernisse