Produktive Investitionen in der Aquakultur

Zuschüsse im Bereich Aquakultur in Österreich tätige natürliche/juristische Personen/Personengesellschaften/Personenvereinigungen für Investitionen in eine nachhaltige Produktion in der Aquakultur

Finanzierungsinstrument

Europäischer Meeres- und Fischereifonds 2014-2020

Gegenstand der Finanzierung

• Produktive Investitionen in der Aquakultur, Bau neuer und Erweiterung bestehender Anlagen einschließlich Bruthäuser

• Diversifizierung der Aquakulturerzeugnisse und der gezüchteten Arten

• Modernisierung von Aquakulturanlagen, einschließlich der Verbesserung der Arbeits- und Sicherheitsbedingungen

• Verbesserungen und die Modernisierung in Bezug auf die Tiergesundheit und den Tierschutz, einschließlich Ausrüstungen zum Schutz der Anlagen gegen Raubtiere

• Investitionen zur Steigerung der Qualität oder des Mehrwertes der Aquakulturerzeugnisse, einschließlich Direktvermarktung

• Sanierung bestehender Fischteiche durch Entschlammung oder Verhinderung der Verlandung

• Diversifizierung der Einkünfte von Aquakulturunternehmen durch den Aufbau ergänzender Tätigkeiten

• Investitionen zur Verringerung der negativen Auswirkungen oder zur Steigerung der positiven Auswirkungen auf die Umwelt und die Erhöhung der Ressourceneffizienz

• Investitionen, die die Auswirkungen der Aquakulturunternehmen auf den Wasserverbrauch und die Wasserqualität deutlich reduzieren, insbesondere durch Verringerung der verwendeten Menge an Wasser oder Chemikalien, Antibiotika und anderen Arzneimitteln bzw. durch Verbesserung der Qualität des Abwassers, auch über den Einsatz multitrophischer Aquakultursysteme

• Geschlossene Aquakultursysteme (z.B. Kreislaufanlagen), in denen Aquakulturerzeugnisse zur Minimierung des Wasserverbrauchs in geschlossenen Kreislaufsystemen gezüchtet werden

• Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz von Aquakulturbetrieben

• Investitionen zur Förderung der Umstellung von Aquakulturbetrieben auf erneuerbare Energiequellen

Bezugsraum

Vorarlberg
Tirol
Salzburg
Oberösterreich
Kärnten
Niederösterreich
Steiermark
Burgenland
Wien

Finanzierungswerber

• Natürliche Personen
• Juristische Personen
• Eingetragene Personengesellschaften
• Personenvereinigungen
(jeweils mit Niederlassung in Österreich, die im Bereich der Fischproduktion, -verarbeitung oder - vermarktung im Inland tätig sind und ein Vorhaben entsprechend den Zielsetzungen des Programms verfolgen)

Art der Finanzierung

• Zuschus

Finanzierungsfähige Kosten

• Investitionskoste

Fördersatz und Förderhöhe / Zins- und Garantiekonditionen

• Fördersatz bei Investitionskosten
- 40%

• Zuschlag
- 10% bei ausgewählten Fördermaßnahmen

Unter-/Obergrenzen der anrechenbaren Kosten

• Mindesthöhe der anrechenbaren Kosten
- mind. 10.000 € pro Antrag

• Maximale Höhe der anrechenbaren Kosten
- max. 1,4 MIO € pro Betrieb und Förderzeitraum

Wesentliche Bedingungen und Voraussetzungen

• Ausreichende berufliche Qualifikation
• Neueinsteiger im Aquakultursektor müssen ein Betriebskonzept und - sofern die Investitionskosten über 50.000 € betragen - eine Durchführbarkeitsstudie vorlegen, die eine Umweltprüfung der Vorhaben enthält

Bei Inanspruchnahme Zuschlag:
• Mitgliedschaft bei einem Tiergesundheitsdienst oder der Nachweis einer tierärztlichen Betreuung
• Neuerrichtung oder Steigerung der bisherigen Produktion (Zeitpunkt der Antragstellung) um mindestens 20 % sowie mindestens 1 t in der Karpfenteichwirtschaft oder
mindestens 2 t bei anderen Fischarten innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Vorhabens
• Betriebskonzept

Termine für die Vorlage des Ansuchens um Finanzierung

• Laufend

Einreich- und Bewilligende Stellen

Burgenland
Amt der Landesregierung BGLD, Abt. 4a, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Mag. Thomas Izmenyi, Tel. +43 57 600-2360, post.a4@bgld.gv.at

Kärnten
Amt der Landesregierung KTN, Abt. 10, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt
DI Friedrich Flödl, Tel. +43 50 536-65571, abt10.post@ktn.gv.at

Niederösterreich
Amt der Landesregierung NÖ, Abt. LF3, Landhausplatz 1, Haus 12, 3109 St. Pölten
Tel. +43 2742 9005-12984, post.lf3@noel.gv.at

Oberöstereich
Amt der Landesregierung OÖ, Abt. LFW, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel. +43 732 7720-11501, lfw.Post@ooe.gv.at

Salzburg
Amt der Landesregierung SBG, Abteilung 4, Fanny-v.-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg
Tel. +43 662 8042-3901, lebensgrundlagen@salzburg.gv.at

Steiermark
Landwirtschaftskammer Steiermark, Hamerlinggasse 3, 8010 Graz
Tel. +43 316 8050-0, office@lk-stmk.at

Tirol
Amt der Landesregierung Tirol, Gruppe Agrar, Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
DI Gottfried Moosmann, Tel. +43 512 508-3907, agrarwirtschaft@tirol.gv.at

Vorarlberg
Amt der Landesregierung VBG, Abt. Va, Josef-Hoter-Straße 35, 6901 Bregenz
Mag. Nikolaus Schotzko, Tel. +43 557477986-7, nikolaus.schotzko@vorarlberg.at

Wien
Amt der Landesregierung Wien, Magistratabteilung 5, Ebendorferstraße 4, 1082 Wien
Tel. +43 1 4000-86515, post@ma05.wien.gv.at

Information

Link

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