Bäuerliche Fischproduktion

Zuschuss für oberösterreichische Land- und Forstwirtschaftsbetriebe für Investitionen in Fischteichanlagen, Hälterbecken und Schutzeinrichtungen

Gegenstand der Finanzierung

• Errichtung und Sanierung von Fischteichanlagen und Hälterbecken

• Schutzeinrichtungen zur Abwehr fischfressender Tiere

Bezugsraum

Oberösterreich

Finanzierungswerber

• Bewirtschafter land-und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Sitz in Oberösterreich

Art der Finanzierung

• Zuschuss

Finanzierungsfähige Kosten

• Investitionskosten

Fördersatz und Förderhöhe / Zins- und Garantiekonditionen

• Fördersatz
- 30 % bei Errichtung und Sanierung von Fischteichanlagen und Hälterbecken
- 50% bei Schutzeinrichtungen zur Abwehr fischfressender Tiere

Unter-/Obergrenzen der anrechenbaren Kosten

• Mindesthöhe der anrechenbaren Kosten
- mind. 1.200 €

Wesentliche Bedingungen und Voraussetzungen

• Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb sowie Fischteichanlage in Oberösterreich
• Außerlandwirtschaftliches Einkommen nicht höher als das Zweifache des Referenzeinkommens
• Vorliegen der notwendigen Bewilligungen
• Anlage in eigener Bewirtschaftung über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren
• Fischereiliche Mindestproduktivität von 200 kg Ertrag im Jahr

Termine für die Vorlage des Ansuchens um Finanzierung

• Laufend

Einreich- und Bewilligende Stellen

Amt der Landesregierung OÖ
Abt. LFW, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel. +43 732 7720-11501, lfw.Post@ooe.gv.at

Information

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