Weininvestitionen

Zuschuss für Weinbaubetriebe für Investitionen im Bereich Kellertechnik

Finanzierungsinstrument

Österreichisches Programms betreffend die gemeinschaftlichen Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich (Weinmarktordnung)

Gegenstand der Finanzierung

• Technologien zur Rotweinverarbeitung

• Einrichtungen zur Gärsteuerung und Maischetemperierung

• Klärungseinrichtungen

• Einrichtungen zur Trubaufbereitung

• Flaschenabfülleinrichtungen

• Abbeermaschinen und Sortiereinrichtungen

• Weinpressen

Bezugsraum

Vorarlberg
Tirol
Salzburg
Oberösterreich
Kärnten
Niederösterreich
Steiermark
Burgenland
Wien

Finanzierungswerber

• Betriebe, welche Produkte der EU Marktorganisation erzeugen oder vermarkten und somit zur Vorlage einer Bestandsmeldung (mit entsprechendem Zugang/Abgang) gemäß Weingesetz verpflichtet sind
• Im Bereich der Investitionen „Einrichtungen zur Gärungssteuerung und Maischetemperierung (Geräte für Analysen im Laufe der Weinbereitung)“, „Klärungseinrichtungen“, „Einrichtungen zur Trubaufbereitung“ und „Flaschenabfülleinrichtungen“ auch Weinbauvereine, Weinbauverbände und bestehende Gemeinschaften und/oder Gesellschaften von Personen und Betrieben, die im Rahmen eines Maschinenringes organisiert sind oder einem solchen gleichzuhalten sind

Art der Finanzierung

• Zuschuss

Finanzierungsfähige Kosten

• Investitionskosten

Fördersatz und Förderhöhe / Zins- und Garantiekonditionen

• Fördersatz
- 30% der förderbaren Investitionssumme
- 25% bei Investitionen in Flaschenabfülleinrichtungen

Unter-/Obergrenzen der anrechenbaren Kosten

• Mindesthöhe der anrechenbaren Kosten
- mind. 2.000 € je beantragtes Vorhaben

• Maximale Höhe der anrechenbaren Kosten
- max. 225.000 € bei Technologien zur Rotweinverarbeitung
- max. 75.000 € bei Einrichtungen zur Gärsteuerung und Maischetemperierung
- max. 75.000 € bei Klärungseinrichtungen
- max. 45.000 € bei Einrichtungen zur Trubaufbereitung
- max. 225.000 € bei Flaschenabfülleinrichtungen
- max. 100.000 € bei Abbeermaschinen und Sortiereinrichtungen
- max. 100.000 € bei Weinpressen
(bei Großbetrieben mit Bestandsmeldung über 500.000 € verdoppeln sich die maximal förderbaren Investitionssummen)

Termine für die Vorlage des Ansuchens um Finanzierung

• Herbst jeden Jahres

Einreich- und Bewilligende Stellen

Agrarmarkt Austria (AMA)
Dresdner Straße 70, 1200 Wien
Tel. +43 1 33151-0
office@ama.gv.at

Information

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