Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Zuschuss für Weinbautreibende für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Finanzierungsinstrument

Österreichisches Programms betreffend die gemeinschaftlichen Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich (Weinmarktordnung)

Gegenstand der Finanzierung

• Weingartenumstellung

• Errichtung oder Rekultivierung von Böschungsterrassen

• Errichtung oder Rekultivierung von Steinmauerterrassen

• Errichtung von Tröpfchenbewässerungen

Bezugsraum

Wien
Niederösterreich
Burgenland
Steiermark
Oberösterreich
Kärnten

Finanzierungswerber

• Weinbautreibende (Bewirtschafter eines Weingartens auf eigenen Namen und eigene Rechnung), welche die Umstellungsmaßnahme durchführen

Art der Finanzierung

• Zuschuss vorwiegend in Form einer Pauschale

Finanzierungsfähige Kosten

• Investitionskosten
• Sachkosten
• Personalkosten

Fördersatz und Förderhöhe / Zins- und Garantiekonditionen

• Fördersatz
- max. 50% der tatsächlich angefallenen Kosten

• Förderpauschale pro Hektar
- Weingartenumstellung: 6.440 €
- Weingartenumstellung in Hanglage: 9.000 €
- Weingartenumstellung in Steillage: 13.300 €
- Rodung: 1.000 €
- Neuerrichtung oder Rekultivierung von Böschungsterrassen: 8,40 €/lfm
- Neuerrichtung oder Rekultivierung von Mauerterrassen: 91 €/m2
- Bewässerung: 3.411 €
- Bewässerung in Hanglage: 3.667 €
- Bewässerung in Steillage: 3.923 €
- Bewässerung in Mauerterrassen: 50% der Errichtungskosten (max. 6.440 €/ha)

Wesentliche Bedingungen und Voraussetzungen

• Jeder Antragsteller muss innerhalb der unmittelbar vor Antragstellung gelegenen Frist einen Mehrfachantrag Flächen (MFA) abgeben, der die von den Umstellungsmaßnahmen betroffenen Flächen beinhalten
• Besondere Fördervoraussetzungen bei Umstellungsmaßnahmen „Bewässerung“ und „Terrassen“
• Betriebe, welche in den Jahren 2009 – 2011 eine Prämie für die endgültige Aufgabe des Weinbaues
gemäß Titel V Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 in Anspruch genommen haben (EU Rodungsaktion), sind von der Umstellungsbeihilfe ausgeschlossen
• Für Weingärten, welche auf Basis einer Neuanpflanzungsgenehmigung ausgepflanzt werden, kann keine Umstellungsbeihilfe gewährt werden

Termine für die Vorlage des Ansuchens um Finanzierung

• Herbst jeden Jahres

Einreich- und Bewilligende Stellen

Agrarmarkt Austria (AMA)
Dresdner Straße 70, 1200 Wien
Tel. +43 1 33151-0
office@ama.gv.at

Information

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