Wesentliche Bedingungen und Voraussetzungen
• Jeder Antragsteller muss innerhalb der unmittelbar vor Antragstellung gelegenen Frist einen Mehrfachantrag Flächen (MFA) abgeben, der die von den Umstellungsmaßnahmen betroffenen Flächen beinhalten
• Besondere Fördervoraussetzungen bei Umstellungsmaßnahmen „Bewässerung“ und „Terrassen“
• Betriebe, welche in den Jahren 2009 – 2011 eine Prämie für die endgültige Aufgabe des Weinbaues
gemäß Titel V Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 in Anspruch genommen haben (EU Rodungsaktion), sind von der Umstellungsbeihilfe ausgeschlossen
• Für Weingärten, welche auf Basis einer Neuanpflanzungsgenehmigung ausgepflanzt werden, kann keine Umstellungsbeihilfe gewährt werden