Gegenstand der Finanzierung
• Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb (Antrieb ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern)
(Fahrzeugkategorien: E-Leichtfahrzeuge (Klassen L2e, L5e, L6e und L7e), E-Kleinbusse (Klasse M2) und Leichte E-Nutzfahrzeuge (Klasse N1 mit mehr als 2,5 Tonnen und kleiner gleich 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht))
(gebrauchte Fahrzeuge werden nicht finanziert)
(die Finanzierung von geleasten Fahrzeugen ist zulässig)