Wesentliche Bedingungen und Voraussetzungen
• Antragstellung vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist
• Brennstoffnutzungsgrad mind. 60 %
• Mind. 30 % der jährlich verfügbaren Wärme aus der KWK müssen genutzt werden