Kategorie: Veranstaltungen
Datum: 13.11.2025
Wenn landwirtschaftliche Betriebe neue Wege gehen und innovative Geschäftsmodelle entwickeln, kann es passieren, dass sie an die Grenzen der klassischen landwirtschaftlichen Wirtschaftsformen stoßen. In solchen Fällen wird oft über einen Einstieg ins Gewerbe nachgedacht – ein Schritt, der gut überlegt sein sollte.
Gerade in der Anfangsphase neuer Ideen ist es wichtig, sich nicht sofort von rechtlichen Vorgaben einschränken zu lassen. Kreativität und Offenheit für neue Möglichkeiten stehen im Vordergrund. Erst wenn konkrete Pläne entstehen, sollte man sich intensiv mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen, um eine erfolgreiche Realisierung zu unterstützen und spätere Probleme zu vermeiden.
Wo liegt die Grenze zwischen Landwirtschaft und Gewerbe?
Grundsätzlich gilt: Wer regelmäßig, eigenständig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig ist, fällt unter die Gewerbeordnung. Die landwirtschaftliche Urproduktion sowie bestimmte Nebentätigkeiten sind davon ausgenommen. Doch sobald sich ein Betrieb außerhalb dieser klassischen Bereiche bewegt, muss geprüft werden, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.
Typische Beispiele für Tätigkeiten, die oft über die Grenzen der Landwirtschaft hinausgehen, sind:
- Urlaub am Bauernhof
- Green Care-Angebote
- Selbstbedienungshütten
- Almausschank
- Innovative Direktvermarktung
Diese Aktivitäten können schnell als gewerbliche Tätigkeiten gelten und haben rechtliche Folgen.
Was bedeutet der Schritt ins Gewerbe konkret?
Die Entscheidung für ein Gewerbe bringt viele Veränderungen mit sich – unter anderem in folgenden Bereichen:
- Gewerberecht und Betriebsanlagenverfahren
- Sozialversicherungspflicht (Unterschiede zwischen Landwirtschaft und Gewerbe)
- Steuerliche Auswirkungen
- Raumordnung und Baurecht
- Fördermöglichkeiten (landwirtschaftlich vs. gewerblich)
Wer sich gegen den Einstieg ins Gewerbe entscheidet, verzichtet möglicherweise auf zusätzliche Einkommensquellen. Deshalb ist es wichtig, alle Aspekte sorgfältig zu prüfen, Fragen im Vorfeld zu klären und die Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen.
Sind diese Fragestellungen für Sie relevant, nutzen Sie das LFI-Angebot „Einstieg ins Gewerbe – was ist zu beachten" - online über ZOOM am Donnerstag, den 13.11. 2025, 19:00 – 20:30, mit Frau Angelika Buchleitner, MA, Steuer- und Unternehmensberaterin, Prokuristin bei LBG Kärnten Steuerberatung GmbH, Mag. Rudolf Oberlojer, Bezirksstellenleiter der Wirtschaftskammer in Hermagor, Petra Pobaschnig, Landwirtin mit Gewerbeberechtigung – sie alle informieren über den Weg ins Gewerbe. Ziel ist es einen Einblick in die Komplexität der Materie zu geben und auf weiterführende individuelle Beratungsangebote hinzuweisen.
Anmeldung beim LFI Kärnten: www.lfi.at, Ländliches Fortbildungsinstitut Kärnten, Bildungshaus Schloss Krastowitz 9020 Klagenfurt, Telefon: +43 463 5850 2500, E-Mail: office@lfi-ktn.at
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