Bildung und Beratung

Ermitteln Sie, welche zusätzlichen Ressourcen oder Fachkenntnisse Sie benötigen, um erfolgreich ins Gewerbe zu wechseln. Erfahren Sie hier mehr zu Weiterbildungen und dem Beratungsangebot der Kammern.

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Landwirtschaftliche Ausbildung

"Einen landwirtschaftlichen Betrieb zu führen bedeutet, eine Managementaufgabe mit einer hohen wirtschaftlichen Verantwortung zu haben. Eine solide Ausbildung ist die beste Basis dafür."

Erfahren Sie hier mehr zum umfangreichen landwirtschaftlichen Ausbildungsangebot in Österreich.

Bildungs- und Beratungsangebot der Landwirtschaftskammern

Die Landwirtschaftskammern und die Ländlichen Fortbildungsinstitute bieten ein attraktives Bildungs- und Beratungsangebot für Bäuerinnen und Bauern an.

Die Bildungs- und Beratungslandkarte gibt einen umfassenden Überblick über eine Vielzahl an Kursen, Seminaren und Beratungsangeboten.
Nutzen Sie die Bildungs- und Beratungslandkarte um das für Sie passende Angebot zu finden und weitere Informationen zu erhalten.

Tipp: Für Angebote im Bereich Landwirtschaft und Gewerbe geben Sie im Suchfeld den Begriff "Gewerbe" ein.

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Weiterbildungsangebot im Gewerbe

Bei einem Wechsel von der Landwirtschaft ins Gewerbe, kann es erforderlich sein, Schulungen oder Beratungen in Anspruch zu nehmen.

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Gewerbeberechtigung

Grundsätzlich bedürfen alle Tätigkeiten einer Gewerbeberechtigung, die

  1. selbständig ausgeübt werden,
  2. auf Dauer angelegt und
  3. auf Erzielung eines Gewinns oder wirtschaftlichen Vorteiles ausgerichtet sind.

Wie im Menüpunkt "Gewerberecht" beschrieben gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen, wie zB.

  • die Land- und Forstwirtschaft
  • das land- und forstwirtschaftliche Nebengewerbe
  • der Buschenschank
  • die häusliche Nebenbeschäftigung.
  • Es ist zu prüfen, ob für die geplante Tätigkeit ein Gewerbeschein erforderlich ist, oder ob die Tätigkeit unter eine Ausnahmebestimmung fällt. Gewerbeberechtigungen werden von der Bezirkshauptmannschaft/Gewerbebehörde kostenlos ausgestellt.

Auskunftsstellen sind die Landwirtschaftskammer, Wirtschaftskammer und Gewerbebehörde.

Quelle

Befähigungsnachweis

Die Gewerbeordnung von 1994 (GewO 1994) unterscheidet zwischen gewerblichen Tätigkeiten, die einen Befähigungsnachweis erfordern, und solchen, für die kein solcher Nachweis notwendig ist. Gewerbe, die einen Befähigungsnachweis erfordern, werden als reglementierte Gewerbe bezeichnet und sind in § 94 der GewO 1994 ausdrücklich aufgeführt.

Einige reglementierte Tätigkeiten fallen in die Kategorie der "§ 95-Gewerbe" (Zuverlässigkeitsgewerbe, § 95 GewO 1994): Bei diesen Gewerben wird die Zuverlässigkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers überprüft. Die Ausübung dieser Gewerbe ist erst nach Rechtskraft des Feststellungsbescheids gestattet. Bei der Anmeldung wird geprüft, ob die Anmelderin bzw. der Anmelder die notwendige Zuverlässigkeit für die Gewerbeausübung besitzt. Dies bedeutet, dass keine schwerwiegenden Verstöße gegen die relevanten Rechtsvorschriften und Schutzinteressen, insbesondere zur Wahrung des Ansehens des Berufsstandes, vorliegen dürfen.

Die § 95 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) listet die sogenannten § 95-Gewerbe vollständig auf:

  • Baumeister, Brunnenmeister
  • Chemische Laboratorien
  • Elektrotechnik
  • Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie Handel mit pyrotechnischen Artikeln (Pyrotechnikunternehmen)
  • Gas- und Sanitärtechnik
  • Herstellung von Arzneimitteln und Giften und Großhandel mit Arzneimitteln und Giften
  • Holzbaumeister
  • Inkassoinstitute
  • Reisebüros
  • Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe)
  • Sprengungsunternehmen
  • Gewerbliche Vermögensberatung
  • Waffengewerbe (Büchsenmacher) einschließlich des Waffenhandels

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Mitgliedschaft Wirtschaftskammer

Die gewerbliche Tätigkeit hat auch die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer und die Verpflichtung zur Zahlung der Kammerumlage zur Folge. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes.

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Seien Sie sich bewusst, dass der Übergang von der Landwirtschaft ins Gewerbe Zeit und Energie erfordern wird. Planen Sie sorgfältig, um Belastungen zu minimieren und ein Gleichgewicht zwischen ihren Verpflichtungen zu finden.

 

Tipps zum Thema Arbeitsorganisation und Arbeitseffizienz erhalten Sie z.B. in der gleichnamigen Broschüre von LK/ LFI Österreich.

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