Die SVS ist die Versicherung für Bäuerinnen und Bauern, als auch unter bestimmten Voraussetzungen für Angehörige. Ob und welche Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) besteht, ist grundsätzlich von der Höhe des Einheitswertes der bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Fläche abhängig. Wenn die gesetzlich festgelegten Einheitswertgrenzen erreicht oder überschritten werden, ist eine Pflichtversicherung als Landwirt*in gegeben.
Einheitswertgrenzen:
• Pflichtversicherung in der Unfallversicherung ab einem Einheitswert von 150 Euro
• Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung ab einem Einheitswert von 1.500 Euro
Ist der Einheitswert geringer, entsteht eine Pflichtversicherung dann, wenn aus dem Betriebsertrag der Lebensunterhalt überwiegend bestritten wird.
Wenn der Betrieb von einem Paar in Ehe oder eingetragener Partnerschaft geführt wird, sind beide pflichtversichert.
Beachten Sie: Sobald Sie die Ihre land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie sich binnen einem Monat beim Versicherungsträger anmelden. . Bei verspäteter Anmeldung müssen Sie mit Mehrkosten rechnen.
Ein Sozialversicherungsrechner ist auf der Landwirtschaftskammer-Homepage des jeweiligen Bundeslandes zu finden (www.lko.at). Die vierteljährigen SV-Beiträge können hier nach dem bäuerlichen Sozialversicherungsrecht (BSVG) für die Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung ermittelt werden. Punkte wie eine Mehrfachversicherung, eine gemeinsame Betriebsführung von nicht-Ehepartner*innen oder etwaige Nebentätigkeit(en) müssen zusätzlich berücksichtigt werden.
Folgende Angehörige der Betriebsführer*innen sind auch kranken- pensions- und unfallversichert, wenn sie im Betrieb tätig sind:
- Ehegatte*in, eingetragene Partner*in,
- Kinder,
- Enkel-, Wahl-, Stief-und Schwiegerkinder,
- Eltern,
- Großeltern,
- Wahl-, Stief-und Schwiegereltern sowie Geschwister.
Weitere Informationen sowie Formulare finden Sie online unter: www.svs.at