Direktzahlungen sind flächengebundene Prämien, die von der Produktion entkoppelt sind. Sie werden pro Hektar beihilfefähiger Fläche ausbezahlt. Beihilfefähige Flächen sind im Grund alle landwirtschaftlichen Nutzflächen wie Acker- und Dauergrünlandflächen, Weingärten, Obstflächen und Almen, die die Mindesterfordernisse der Bewirtschaftung, des Umweltschutzes, der Lebensmittelsicherheit, der Tiergesundheit und des Tierschutzes erfüllen.
Im Benachteiligten Gebiet werden Ausgleichszulagen für die erschwerte Bewirtschaftung, den damit verbundenen niedrigeren Ertrag bzw. erhöhten Aufwand ausbezahlt. Die Höhe der Zahlung hängt von Faktoren wie einzelbetriebliche Erschwernisse (Steilheit und Bonität der Flächen), Tierhaltung und Betriebsgröße ab.
Das ÖPUL (Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft) beinhaltet eine Vielzahl von unterschiedlichen Maßnahmen, an denen die Antragsteller*innen teilnehmen können und für die sie, aufgrund der erwarteten Mindererträge bzw. Mehraufwände, eine Kompensationszahlung in Form einer Prämie erhalten.
Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe werden im Rahmen der landwirtschaftlichen Investitionsförderung unterstützt. Hierfür gibt es verschiedene Förderschienen, die mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen und Fördersätzen verbunden sind.
Auch über die „Junglandwirteförderung“ werden Landwirtinnen und Landwirte nach Erfüllen gewisser Voraussetzungen (fristgerechte Antragstellung, Alter Ausbildung des Antragstellers etc.) finanziell unterstützt (siehe nächster Menüpunkt).