Finanzielles

Finanzielle Aspekte spielen eine zentrale Rolle beim Neueinstieg in die Landwirtschaft und erfordern eine sorgfältige Planung und Budgetierung.

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Die Aufnahme einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit ist mit Kapitalbedarf für Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Tierkäufe aber auch für Vorräte wie Futtermittel und Saatgut verbunden. Auch Nebenkosten wie Steuern, Bankgebühren oder Notariatskosten sollten Sie bedenken. Eine möglichst detaillierte Planung der benötigten finanziellen Mittel inklusive einer entsprechenden Reserve für unvorhergesehene Kosten ist unerlässlich.

 

Weiters sollten Sie überlegen mit welchem Einnahmenüberschuss aus dem Betrieb zu rechnen ist, welche Einnahmequellen (z.B. unselbstständige oder gewerbliche Tätigkeit) sonst noch zufließen und wie hoch der Privatverbrauch für die laufende Lebenshaltung aber auch für Investitionen im Privatbereich (Auto, Wohnraum etc.) im Durchschnitt ausfallen wird.

 

Die benötigen Mittel müssen durch Eigen- oder Fremdfinanzierung aufgebracht werden. Dabei stellt sich die Frage wieviel persönliches Vermögen Sie zu Beginn der Tätigkeit oder auch später in den Betrieb als Eigenkapital einbringen wollen. Den nicht mit Eigenmitteln aufzubringenden Kapitalbedarf müssen Sie in Form von Fremdkapital finanzieren.

 

Eine günstige Kreditform für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb stellt der Agrarinvestitionskredit dar, da für die anfallenden Fremdkapitalzinsen ein Zinszuschuss gewährt wird. Da der Zinszuschuss erst nach Fertigstellung des Investitionsobjektes ausbezahlt wird, kann eine Zwischenfinanzierung notwendig sein. In jedem Fall empfiehlt sich eine gute Vorbereitung auf die Bankverhandlungen sowie Vergleiche zwischen den Kreditinstituten, um bestmögliche Konditionen zu erzielen.

Direktzahlungen sind flächengebundene Prämien, die von der Produktion entkoppelt sind. Sie werden pro Hektar beihilfefähiger Fläche ausbezahlt. Beihilfefähige Flächen sind im Grund alle landwirtschaftlichen Nutzflächen wie Acker- und Dauergrünlandflächen, Weingärten, Obstflächen und Almen, die die Mindesterfordernisse der Bewirtschaftung, des Umweltschutzes, der Lebensmittelsicherheit, der Tiergesundheit und des Tierschutzes erfüllen.

 

Im Benachteiligten Gebiet werden Ausgleichszulagen für die erschwerte Bewirtschaftung, den damit verbundenen niedrigeren Ertrag bzw. erhöhten Aufwand ausbezahlt. Die Höhe der Zahlung hängt von Faktoren wie einzelbetriebliche Erschwernisse (Steilheit und Bonität der Flächen), Tierhaltung und Betriebsgröße ab.

 

Das ÖPUL (Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft) beinhaltet eine Vielzahl von unterschiedlichen Maßnahmen, an denen die Antragsteller*innen teilnehmen können und für die sie, aufgrund der erwarteten Mindererträge bzw. Mehraufwände, eine Kompensationszahlung in Form einer Prämie erhalten.

 

Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe werden im Rahmen der landwirtschaftlichen Investitionsförderung unterstützt. Hierfür gibt es verschiedene Förderschienen, die mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen und Fördersätzen verbunden sind.

 

Auch über die „Junglandwirteförderung“ werden Landwirtinnen und Landwirte nach Erfüllen gewisser Voraussetzungen (fristgerechte Antragstellung, Alter Ausbildung des Antragstellers etc.) finanziell unterstützt (siehe nächster Menüpunkt).

Die Betriebsübernahme durch Jungübernehmer wird in der GAP 2023-2027 wieder gezielt gefördert.

Allgemeine Beschreibung

Die Niederlassungsprämie für Junglandwirte:innen verfolgt das Ziel, die erste Niederlassung zu erleichtern und damit eine langfristige Absicherung der Landwirtschaft zu ermöglichen. Mit dieser Beihilfe wird die erste Niederlassung und damit die erstmalige Aufnahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit von jungen Landwirt:innen unterstützt. Darüber hinaus wird die Schaffung einer geeigneten Qualifikationsbasis und einer strategischen Ausrichtung des Betriebes forciert.

Die Betriebsübernahme durch Jungübernehmer wird in der GAP 2023-2027 wieder gezielt gefördert. © Edler von Rabenstein / Fotolia.com

Fördergegenstand

Erste Niederlassung auf einem landwirtschaftlichen Betrieb und Aufnahme der Betriebsführung.

Förderwerber

Natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind und über die erforderliche berufliche Qualifikation verfügen (Junglandwirte).

Eingetragene Personengesellschaften, juristische Personen oder Personenvereinigungen, wenn ein Junglandwirt die langfristige und wirksame Kontrolle über die Betriebsführung des landwirtschaftlichen Betriebs ausübt.

Fördervoraussetzungen

Als erste Niederlassung gilt die erstmalige Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

Führung des Betriebes für mindestens fünf Jahre ab erster Niederlassung.

Voraussetzungen sind außerdem:

1. Bewirtschaftung von mindestens 3 ha LN (inkl. anteiliger Flächen einer Gemeinschaftsalm oder Gemeinschaftsweide); Betriebe, die diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, müssen über einen eigenen Einheitswert oder einen Zuschlag zum landwirtschaftlichen Einheitswert verfügen. Dies gilt insbesondere für Betriebe des Garten-, Feldgemüse-, Obst- oder Weinbaues sowie der Bienenhaltung und des Hopfenanbaues.

2. Arbeitsbedarf je Betrieb entspricht mindestens 0,5 bAk (betriebsnotwendige Arbeitskraft) ab dem Zieljahr der Standardoutput des Betriebes beträgt mindestens 8.000 Euro ab dem Zieljahr.

Mindestqualifikation

Der Förderwerbende muss eine für die Bewirtschaftung des Betriebs geeignete Facharbeiterprüfung oder eine einschlägige höhere Ausbildung oder einen einschlägigen Hochschulabschluss nachweisen.

Liegt der Nachweis der Mindestqualifikation zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vor, so kann er bis spätestens zwei Jahre nach der ersten Niederlassung erbracht werden. Diese Frist kann in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag des Förderwerbenden um ein Jahr verlängert werden. Die Auszahlung der Basisprämie und der darauf aufsetzenden Module erfolgt frühestens nach Erbringung des Qualifikationsnachweises.

Vorlage eines Betriebskonzepts mit folgendem Inhalt:

  • Darstellung der Ausgangssituation des Betriebs
  • Berechnung und Analyse der Ausgangssituation insbesondere hinsichtlich Betriebs- und Arbeitswirtschaft
  • Strategie für die Entwicklung des Betriebes sowie Ziele und Entwicklungsmöglichkeiten in den nächsten fünf bis zehn Jahren
  • Beschreibung der geplanten Investition, falls relevant o Berechnung und Beurteilung der geplanten Ausrichtung des Betriebs
  • Maßnahmen- und Ablaufplan mit Darstellung der vorgesehenen spezifischen Meilensteine und Ziele
  • Bei Vorliegen eines Investitionsprojektes Relevanz für die Ziele Klimaschutz, Ressourcenschonung und ökologische Nachhaltigkeit

Förderfähige Kosten

Pauschalbeträge nach Vorlage des jeweiligen Nachweises

Basisprämie

3.500 EUR

Prämie für Eigentumsübergang

2.500 EUR

Prämie für Meisterprüfung/ höheren Abschluss

5.000 EUR

Prämie für die Führung von gesamtbetrieblichen
Aufzeichnungen (mind. 3 Jahre)

4.000 EUR

Maximalbetrag daher

15.000 EUR

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